Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde
Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2023 in
der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2167/2022 beigefügten Fassung.
b)
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2023
bis 2026 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2167/2022 beigefügten
Fassung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Haushaltsplanung 2023 wurde seitens der Verwaltung bereits im Mai 2022 mit den
Mittelanforderungen aus den Fachdiensten begonnen. Seit August 2022 wurden
diese entsprechend systemseitig erfasst und ausgewertet.
Geprägt
war die gesamte Haushaltsaufstellung von vielen äußeren Einflüssen und vielen
Unsicherheiten. Beispielhaft zu nennen sind hier die deutlich gestiegenen
Bezugskosten für Strom und Gas, verbunden mit den zunächst unklaren
Rahmenbedingungen, ob und inwieweit die Strom- und Gaspreisbremse auch für
Kommunen Anwendung findet. Auch in Bezug auf die Entwicklung der
Hauptsteuererträge sowie den Zuweisungen war die Entwicklung lange Zeit unklar.
Aufgrund
der zunächst einzuplanenden nicht ganz klaren hohen Aufwendungen und der
zurückhaltenden Einplanung der Erträge zeichnete sich zwischenzeitlich ein sehr
hohes Defizit ab. Vor diesem Hintergrund wurden zunächst sämtliche Aufwands-
und Ausgabeansätze nochmals auf Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Gleichzeitig
wurde die Ertrags- und Einnahmeseite auf Verbesserungen hin kontrolliert.
Durch
diese Maßnahmen, sowie neuer Erkenntnisse und neuer Rahmenbedingungen bzgl.
Strom- und Gaskosten sowie der Zuweisungen und der Hauptsteuererträge, konnten
die Einplanungen verbessert werden. Im Ergebnis verbleibt ein planerisches
Defizit für das Jahr 2023 in Höhe von 1.323.500 €. Die Folgejahre (2024 bis
2026) weisen ein kumuliertes Defizit in Höhe von 5.281.400 € aus.
Nachfolgend
werden die wesentlichen Positionen kurz erläutert:
I. Ergebnishaushalt
1.
Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuer 2023 wurde mit einem Ansatz in Höhe von 8.700.000 € (Vorjahr 2022 = 7.100.000 €) in die Haushaltsplanung aufgenommen. Basis hierfür ist einerseits das voraussichtliche Anordnungssoll 2023. Der Verwaltung liegen darüber hinaus weitere Gewerbesteuermessbescheide vor, aus denen sich erhebliche Nachveranlagungen für die Vorjahre ergeben, welche im Jahr 2023 ertragswirksam werden.
Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten mit +6,8 % (2024), +5,7 % (2025) und +3,4 % (2026) angewandt. Die Gewerbesteuer steigt dadurch planerisch bis zum Jahr 2026 auf 10.100.000 €.
Auf Basis des Gewerbesteueraufkommens war aufwandsseitig eine Gewerbesteuerumlage 2023 in Höhe von 870.000 € (35 % auf den Gewerbesteuermessbetrag; entspricht 10 % des Gewerbesteueransatzes) einzuplanen.
2.
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2023 wurde auf Basis der Steuerschätzung aus
November 2022 berechnet und eingeplant. Entsprechend waren Erträge in Höhe von
9.362.000 € (Vorjahr 8.320.500 €) in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Auch für
die Folgejahr wurden die Daten der Steuerschätzung angewandt. Das Aufkommen der
Einkommenssteuer steigt bis zum Jahr 2026 auf 11.287.000 € an.
3.
Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer
Auch die Einplanung der Umsatzsteuer 2023 bis 2026 erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Steuerschätzung aus November 2022. Für 2023 konnten Erträge in Höhe von 1.113.000 € eingeplant werden. Bis zum Planjahr 2026 steigen die Erträge auf 1.231.000 € an.
4.
Schlüsselzuweisungen
Maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist zum einen der Grundbetrag, der die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse widerspiegelt und die „veredelten“ Einwohnerzahlen. Auf Basis der Grundbetrages 2022 (1.221,62 €) sowie einer anteiligen Steigerung gem. Orientierungsdaten von 3,00 % wurde zunächst von einem Grundbetrag 2023 in Höhe von 1.258,27 € ausgegangen. Der vorläufige Grundbetrag 2023 wurde der Verwaltung schließlich am 25.11.2022 vom Land mitgeteilt. Mit insgesamt 1.346,65 € fiel dieser dann deutlich höher aus, als erwartet. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten teilweise angewandt (2024 = +6% = 1.427,45, 2025 = -1,5 % = 1.406,04 € und 2026 = + 2,5 % = 1.441,19 €). Auf Basis dieser Grundbeträge multipliziert mit den „veredelten“ Einwohnerzahlen steigt die sogenannte Bedarfsmesszahl im Finanzausgleich in den Folgejahren deutlich an, was den Finanzbedarf abbildet
Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die vorhandene Steuereinnahmekraft, welche der vorgenannten Bedarfsmesszahl gegenübergestellt wird. Für den Finanzausgleich 2023 ist die Steuereinnahmekraft von Oktober 2021 bis September 2022 maßgebend. Von dem Differenzbetrag können 75 % als Erträge der Schlüsselzuweisungen angesetzt werden.
Aufgrund dieser Berechnung konnte für das Jahr 2023 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 2.159.700 € (Vorjahr 2022= 1.986.100 €) eingeplant werden. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2023 aus dem Haushalt 2022 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rund 240.000 €.
Für die Folgejahre ergeben sich sehr unterschiedlich hohe Schlüsselzuweisungen (2024 = 3.187.100 €, 2025 = 1.913.700 € und 2026 = 1.550.700 €). Ursächlich hierfür sind die teils sehr unterschiedlichen Verläufe der Bedarfsmesszahl im Verhältnis zur Steuereinnahmekraft
5.
Kreisumlage
Auf Grundlage der o.g. Finanzausgleichsdaten erfolgt die Berechnung der Kreisumlage. Zu berücksichtigen war unverändert eine Kreisumlage in Höhe von 34,0 %. Daraus resultiert eine Kreisumlage 2023 in Höhe von rund 7.600.000 €.
6.
Gebäudemanagement/Tiefbau
Die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen im Gebäudemanagement steigen im Jahr 2023 auf insgesamt 2.571.300 € an (Vorjahr = 1.478.300 €). Neben den Unterhaltungsaufwendungen werden hier auch die Energiekosten für Strom- und Gas ausgewiesen. Für 2022 betrugen die Aufwendungen hierfür noch rund 500.000 €. Aufgrund der Entwicklungen am Energiemarkt sowie der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse waren zunächst Energiekosten in Höhe von knapp 2.500.000 € einzuplanen. Inzwischen ist davon auszugehen, dass die Strom- und Gaspreisbremsen auch für die Kommunen anzuwenden sind. Folglich konnten die Aufwendungen für Strom- und Gas auf rund 1.370.000 € reduziert werden. Gegenüber 2022 bedeutet dies jedoch weiterhin Mehraufwendungen in Höhe von 870.000 €. Da die Energiepreisbremsen im April 2024 auslaufen, waren für 2024 insgesamt rund 2.156.000 € für Strom und Gas zu berücksichtigen.
Die reinen Unterhaltsaufwendungen für die gemeindeeigenen Gebäude steigen für 2023 auf insgesamt 820.000 € an (2022 = 550.000 €). Ursächlich hierfür ist insbesondere eine große Heizungssanierung beim Schulzentrum Wiefelstede, welche Kosten in Höhe von insgesamt rund 220.000 € verursacht. Im Jahr 2024 steigen die Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude auf rund 1.600.000 €. Ursächlich hierfür ist insbesondere eine teilweise Sanierung des MZG Wiefelstede (Sanitär- und Umkleidebereiche), wofür Aufwendungen in Höhe von rund 625.000 € in 2024 eingeplant wurden. Für einen zweiten Bauabschnitt wurden in 2025 insgesamt 226.000 € eingeplant.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Tiefbau (Fachdienst 30400) belaufen sich im Finanzplanungszeitraum unverändert auf einem Niveau zwischen 1.100.000 € und 1.200.000 €. Zu berücksichtigen waren auch hier Mehrkosten für Strom für die Straßenbeleuchtung unter Anwendung der Strompreisbremse in Höhe von 43.000 €.
7.
Personalaufwand
Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde eine Tarifsteigerung in Höhe von 6 % angenommen. Zugrunde gelegt wurde dabei die Forderung der Arbeitnehmerverbände in Höhe von 10,5 % sowie bereits vorliegende Tarifabschlüsse anderer Berufsverbände, die sich ebenso in dieser Größenordnung befinden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in 2023 auf knapp 6,9 Millionen Euro.
8.
Defizitausgleich
Kindertagesstätten
Ein wesentlicher Aufwandsposten im Ergebnishaushalt ist weiterhin der Defizitausgleich für die Kindertagesstätten. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 steigen die Netto-Aufwendungen von 4.237.200 € auf 4.859.100 €. Berücksichtigt sind dabei auch die o.g. 6%-ige Steigerung der Personalaufwendungen sowie die monatlichen Zulagen in Höhe von 130 € bzw. 180 € für jede Vollzeitkraft, welche mit dem letzten Tarifabschluss beschlossen wurde.
9.
Fazit
Ergebnishaushalt
Auch wenn sich das Defizit im Verlauf der Haushaltsaufstellungsphase deutlich reduziert hat, verbleibt ein Defizit im Ergebnishaushalt 2023 in Höhe von 1.323.500 €. Auch die Folgejahre weisen alle ein erhebliches Defizit aus. Die Defizite können planerisch mit der vorhandenen Überschussrücklage gedeckt werden, so dass ein fiktiver Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
II. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt 2023 für laufende Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Überschuss in Höhe von 215.700 € ab. Die Folgejahre weisen teils Überschüsse und teils Defizite aus. In keinem der Planjahre 2023 bis 2026 gelingt es, die ordentliche Tilgung bzw. eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften.
Für die investiven Einzahlungen wird im Einzelnen auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im Wesentlich finden sich hier die Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen wieder. Außerdem wurden Investitionszuschüsse für die Kindertagesstätte Metjendorf II sowie den Ganztagsausbau an der Grundschule Wiefelstede aufgenommen. Die investiven Einnahmen belaufen sich auf insgesamt 8.138.100 €.
Auch die investiven Auszahlungen finden sich vollständig im beigefügten Investitionsprogramm wieder. Die investiven Ausgaben befinden sich mit knapp 13 Millionen Euro auf Rekordniveau.
Im Wesentlichen sollen im Jahr 2023 folgende investive Maßnahmen umgesetzt werden:
- Kostenanteil 2023 für die Feuerwehr Wiefelstede-Süd einschl.
Inventar = 3.068.000 €
- Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr Wiefelstede (HLF 20) = 320.000 €
- Ganztagsausbau Grundschule Wiefelstede einschl. Inventar = 2.240.000 €
- Außengelände Grundschule Wiefelstede = 244.000 €
- Erstausstattung Kita Metjendorf II = 228.900 €
- Ankauf Wohnbau- und Gewerbeflächen = 1.463.700 €
- Diverse Erschließungs- und Tiefbaumaßnahmen (FD 30400) = 4.334.800 €
Darlehensaufnahmen/Schuldenentwicklung
Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zur Finanzierung der Investitionstätigkeit folgende Kreditaufnahmen eingeplant:
2023 = 4.790.000 €
2024 = 3.140.000 €
2025 = 1.610.000 €
2026 = 1.550.000 €.
Zugrunde gelegt wurde jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren bei einem Kreditzins in Höhe von 3,5 %.
Die Kreditermächtigung 2022 in Höhe von 7.190.000 € wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Jahresende keine Darlehensaufnahme erforderlich sein wird. Anfang 2022 erfolgt dann auf Basis der vorliegenden Übertragungen (sog. „Haushaltsreste“) und weiterer Faktoren die Berechnung für eine erforderliche Inanspruchnahme der Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022
Unter der Annahme, dass die Kreditermächtigung 2022 noch in voller Höhe in Anspruch genommen wird und eine vollständige Inanspruchnahme der o. g. Kreditermächtigung 2023 bis 2026 erforderlich wird, würde die Verschuldung der Gemeinde auf rund 19.089.000 € im Jahr 2026 steigen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt jedoch abzuwarten.
III. Sonstiges
Zum Ausgleich stärkerer
Liquiditätsschwankungen wird der Kassenkreditrahmen
in Höhe von 4.000.000 € beibehalten.
IV. Gesamtfazit
Im Rückblick auf die
vergangenen Haushaltsjahre seit 2019 ist festzustellen, dass alle
Haushaltsjahre mit einem Defizit geplant wurden. Auch die jeweiligen
Finanzplanjahre gingen nahezu vollständig von Defiziten aus.
Mit dem Haushaltsdefizit
2023 in Höhe von 1.323.500 € bzw. dem kumulierten Defizit 2023 bis 2026 in Höhe
von 6.604.900 € weisen die Defizite neue Höchstwerte aus.
Auch wenn sich die
Jahresabschlüsse gegenüber der Planung in der Regel besser entwickeln bzw. die
vorhandene Überschussrücklage zur Deckung der Defizite herangezogen werden
kann, ist das strukturelle Defizit dauerhaft für die Gemeinde nicht tragbar.
Um eine weitere
Verstetigung dieser Entwicklung zu vermeiden, ist es aus Sicht der Verwaltung
dringend angezeigt, die Eigenfinanzierungskraft der Gemeinde durch Anhebung der
Steuerhebesätze zu optimieren. Dieses sollte im Jahr 2023 intensiv beraten und
für die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen werden.
Im Jahr 2025 erwartet die
Kommunen die Grundsteuerreform. Ziel sollte es grundsätzlich sein, diese
ertragsneutral zu gestalten. Auch vor diesem Hintergrund sollte eine Beratung
zum Haushalt 2024 erfolgen.
Zu berücksichtigen ist
dabei auch, dass in der Finanzausgleichsberechnung 90 % der landesweiten
durchschnittlich Steuerhebesätze berücksichtigt werden. Diese
Durchschnittshebesätze sind deutlich höher als die Hebesätze der Gemeinde
Wiefelstede. Folglich wird die Gemeinde Wiefelstede im Finanzausgleich deutlich
„reicher“ gerechnet, als sie tatsächlich ist. Auch um dieses Delta aus fiktiver
Steuereinnahmekraft und tatsächlicher Steuereinnahmekraft nicht weiter steigen
zu lassen, ist aus Sicht der Verwaltung zum Haushaltsjahr 2024 eine Anpassung
der Steuerhebesätze erforderlich.
Für die jetzige
Haushaltsplanung 2023 können die Defizite planerisch durch die Inanspruchnahme
der Überschussrücklage gedeckt werden.
Wie sich am erheblichen
Investitionsvolumen, das sich weiterhin auf einem Höchstniveau befindet, zeigt,
steht die Gemeinde in vielen Bereichen vor großen Aufgaben. Um diese Aufgaben
finanzieren zu können, sind in allen Planjahren Darlehensaufnahmen
erforderlich.
Verwaltungsseitig wird trotz
dieser angespannten und defizitären finanziellen Situation empfohlen, die
Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich Stellenplan und
Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.