Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) die Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung).

- in der Fassung zur Einladung des Schulausschusses 30.04.2024 (BV/2552/2024) –

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hinweise, Anregungen und Fragestellungen aus der Fachausschusssitzung aufzubereiten und ggfls. einen geänderten Satzungsentwurf vorzulegen.

 

 


Ausschussmitglied Koch bittet um Prüfung des § 11 Absatz 2 der Satzung. Außerdem regt er an, die Satzung mit einem Datum des Außerkrafttretens (Schuljahr 2029/20230) zu versehen sowie einen gleichlautenden Stundensatz statt des Modulsystems festzulegen. Bürgermeister Pieper erwähnt, dass der Kommunale Schadenausgleich Sachschäden und Diebstähle des privaten Eigentums im Rahmen seines Kulanzangebotes abgelte. Mit dem Beginn des Rechtsanspruchs des Ganztagsunterrichts an den Grundschulen in allen Jahrgängen wäre zudem die Satzung obsolet, gleichwohl werde das Hinzufügen des Außerkrafttretens der Satzung auch möglich. Von dem Modulsystem bittet Bürgermeister Pieper nicht abzuweichen.

 

Ausschussmitglied Koch unterstreicht noch einmal sein Anliegen zur Abrechnung mittels Modulsystems. Bürgermeister Pieper erwidert, dass bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses versucht werde, eine anderslautende Formulierung in der Satzung zu finden, damit derzeit kostenpflichtige Leistungen, wenn der gesetzliche Anspruch dann gegeben wäre, von der Gebührenpflicht entbunden wären.

 

Ausschussmitglied Stolle ist der bisherige Fassungsentwurf vollumfänglich und es bedarf keiner Änderung/Ergänzung. Letztendlich wäre es sinnvoll, dass sich die politischen Gremien regelmäßig mit der Thematik beschäftigen würden und ggfs. mit zu gestaltenden Änderungssatzungen auch auf die jeweiligen Erfordernisse reagiert werden könne.

 

Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Schulz, weshalb in Metjendorf ein Schulangebot bzw. ein ergänzendes Angebot nicht bis 16:00 Uhr vorgehalten werde, bittet Bürgermeister Pieper zunächst den Ganztag und das freiwillige Angebot an der Grundschule Wiefelstede zu behandeln und entsprechend zu organisieren.

 

 


Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Wiefelstede: