a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 II "Erweiterung des Gewerbegebietes Wiefelstede, Eisenstraße".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


Frau Abel, NWP, erläutert den Planungsvorentwurf anhand der beigefügten Präsentation. Der aufgrund der Geruchsimmissionen einzuhaltende Abstand zu dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb werde im Rahmen des Verfahrens ermittelt. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sei dem aktuellen Stand angepasst und weiterentwickelt worden. Die Erschließung der Flächen sei auch abhängig vom Verkauf. Die Festsetzungen würden denen des vorangehenden Bebauungsplanes Nr. 118 I gleichen. Lediglich die örtlichen Bauvorschriften beispielsweise zur Einfriedung der Grundstücke seien geändert worden.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes aufgrund der geringen Größe auch ohne Ausbau des Knotenpunktes L 824/Stahlstraße/Parkstraße möglich sei. In Abänderung des Vorentwurfs schlägt er vor, die Leitungstrassen als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen und die nicht überbaubare Fläche zurückzunehmen, so dass die Eigentümer diesen Bereich baulich besser nutzen können (z. B. für eine Remise).

 

Ausschussmitglied Schneider bezweifelt, dass eine vernünftige bauleitplanerische Lösung für die Entwicklungsflächen wegen der Gasleitung möglich sein wird.

 

FBL Siemen hält entgegen, dass das Beispiel Baugebiet Hörne-West zeige, dass die Gasleitung zwar sicher eine Beeinträchtigung sei, aber eine Bebauung mit einen sinnvollen Aufteilung auch möglich.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass die genaue Lage der Leitung noch nicht bekannt sei. Die Parzellierung der Grundstücke könne man der Trasse anpassen.

 

Ausschussmitglied Schneider fügt hinzu, dass die ursprünglich einmal angedachte Umgehungsstraße für die Erschließung der Flächen wohl der richtige Weg gewesen wäre.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt BM Pieper, dass die Größe der Parzellierungen abhängig von der Vermarktung sei.

 

Anschließend ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: