Sitzung: 08.07.2014 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/0142/2014
a)
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung
vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit
sofortiger Wirkung das Wegeflurstück
(Teilstück) 11/11 der Flur 14 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um
einen Teilbereich der Gemeindestraße „Thienkamp“
b) Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009,
werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde
Wiefelstede die Wegeflurstücke 569/1,
569/2, 569/7, 574, 573, 571/1, 571/1, 570 und das Teilstück des Flurstückes
60/1 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. Die
Gemeindestraße „Am Heideplacken“ ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden.
Die Straßen „Federgrasweg, Wollgrasweg, Bentgrasweg und Pfeifengrasweg“ sind
nur an die Gemeindestraße „Am Heideplacken angebunden“
c) Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009,
werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde
Wiefelstede die Wegeflurstücke 48/14 und
48/19 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die
Straße trägt die Bezeichnung „Georg-Theilmann-Straße“ und ist an die
„Ofenerfelder Straße“ und „Metjendorfer Landstraße“ angebunden.
Ohne Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: