a)   Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück (Teilstück)  11/11 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um einen Teilbereich der Gemeindestraße „Thienkamp“

 

b)   Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede die Wegeflurstücke  569/1, 569/2, 569/7, 574, 573, 571/1, 571/1, 570 und das Teilstück des Flurstückes 60/1 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. Die Gemeindestraße „Am Heideplacken“ ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden. Die Straßen „Federgrasweg, Wollgrasweg, Bentgrasweg und Pfeifengrasweg“ sind nur an die Gemeindestraße „Am Heideplacken angebunden“

 

c)   Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit Wirkung der Übertragung der Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede die Wegeflurstücke  48/14 und 48/19 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Georg-Theilmann-Straße“ und ist an die „Ofenerfelder Straße“ und „Metjendorfer Landstraße“ angebunden.

 


 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: