Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Mittelanmeldungen des Fachdienstes Gebäudemanagement gemäß beigefügter Aufstellung für das Haushaltsjahr 2015 sowie für die Folgejahre 2016 bis 2018 zur Kenntnis und beschließt, die jeweiligen Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2018 unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit durchzuführen.

   


BM Pieper verweist auf die umfangreichen Unterlagen. Nachdem ein erster Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 ein hohes Defizit ergeben habe, habe man sich dazu entschlossen, geplante Maßnahmen zu verschieben, zu strecken oder gänzlich zu streichen. Er erläutert die Änderungen anhand der in der Anlage beigefügten Tabelle. Die Sanierung des Flachdaches der Oberschule sei notwendig, da bei den diesjährigen Arbeiten Leckagen festgestellt worden seien. Mit Abschluss dieser Maßnahme sei die Sanierung der Außenhaut der Oberschule abgeschlossen.

 

Die Mittel für die Fußbodensanierung im Duschbereich des Mehrzweckgebäudes Spohle wurden in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden des TuS Spohle ausgeplant, da der Verein einen gleichzeitigen Tausch der Räume beantragt habe. Die gesamte Maßnahme werde nunmehr in 2015 geplant und in 2016 umgesetzt.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke erklärt BM Pieper, dass aufgrund der Sitzungstermine eine zeitlich andere Reihenfolge bei den Beratungen vorgenommen werden musste als sonst üblich.

 

Ausschussmitglied Schneider weist daraufhin, dass die Verschiebungen innerhalb des Investitionsprogramms bis 2018 erfolgen würden. Die Notwendigkeit der Maßnahmen insgesamt sollte jedoch bereits in der heutigen Sitzung anerkannt werden. Die Verwaltung habe bei den Verschiebungen sicher die notwendigen Prioritäten gesetzt.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt FDL Buschmann, dass die Pfannendachsanierung bei der Grundschule Wiefelstede notwendig sei, da die alten Hohlpfannen aus den 50er Jahren Schäden aufweisen und brüchig sind.

 

Ausschussvorsitzender Nacke macht deutlich, dass die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen noch abhängig von den entsprechenden Ratsbeschlüssen sei.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: