a)   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)   Weiter stellt der Rat die 106. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung fest.

 


 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat wie folgt: