a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Erweiterung Stock Metallverwertung, Spohle".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, und Herr Gemmel, IEL GmbH, erläutern den Entwurf der Planung, die ersten Überlegungen zum Oberflächenentwässerungskonzept und das Ergebnis einer ersten schalltechnischen Untersuchung ausführlich anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Die Versickerungsfähigkeit sei durch eine Baugrunduntersuchung festgestellt worden. Durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Errichtung einer Lärmschutzwand, zeitlich befristete Nutzung der Schrottschere, Ausrichtung der Gebäude) könnten die zulässigen Grenzwerte nach der TA-Lärm bei den maßgebenden Immissionspunkten während der Tageszeit von 6 - 22 Uhr eingehalten werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern, dass heute lediglich über den möglichen Startschuss für die erforderlichen Bauleitplanverfahren beraten werde.

 

FBL Siemen bittet Herrn Gemmel, beim schalltechnischen Gutachten die gemäß Bebauungsplan Nr. 112 zulässige, aber noch nicht realisierte Bebauung zu berücksichtigen

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Herr Stigge erklärt zu Beginn, dass er die Nachbarschaft vertrete, und trägt seine Anmerkungen und Einwände zu dem vorliegenden Lärmschutzgutachten und das geplante Vorhaben vor. Im Gutachten seien vier Wohneinheiten nicht berücksichtigt worden. Zählungen hätten ergeben, dass die Angaben zum Pkw- und Lkw-Verkehr im Gutachten schon jetzt nicht mehr stimmen würden. Die Schlafräume wurde sich teilweise auch im Erdgeschoss befinden. Die genannten Einsatzzeiten der Schrottschere werden angezweifelt. Eine Betonwand als Lärmschutzwand sei nicht zulässig. Vom Betrieb ausgehende Erschütterungen seien bisher überhaupt nicht berücksichtigt worden.  Es werde befürchtet, dass das ursprünglich angenommene Mengenaufkommen von ursprünglich 2.500 t pro Monat sich tatsächlich nicht auf 1.750 t pro Monat reduzieren werde. Eine Betriebszeit bis 22 Uhr sei für die Anlieger nicht akzeptabel, insbesondere nicht im Ferienhausgebiet. Der Betrieb gehöre in ein Industriegebiet. Die Anlieger fordern ein unabhängiges Lärmschutzgutachten. Bei den Immobilien sei ein Wertverlust zu befürchten. Junge Familien würden nicht mehr dorthin ziehen wollen. Das Landschaftsbild werde beeinträchtigt. Dabei handele es sich bei Conneforde um ein Feriengebiet. Zum Abschluss seines Vortrages überreicht er BM Pieper einen Stick, auf dem ein Film über die jetzige Situation vor Ort abgespeichert ist.

 

BM Pieper sagt zu, diesen Film den Ratsmitgliedern zukommen zu lassen.

 

Herr Stigge fordert eine Betriebsverlagerung oder ein anderes Betriebskonzept.

 

Herr Eilers fügt hinzu, dass beim Lärmschutzgutachten die Lärmbelastungen durch den Flugplatz und den Schießstand einbezogen werden müssten.

 

Frau Mahn fordert, die in den Obergeschossen vorhandenen Wohnräume im Lärmschutzgutachten zu berücksichtigen.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Ausschussmitglied Kruse begrüßt die geplante Erweiterung grundsätzlich, ist jedoch mit einigen Punkten nicht einverstanden. So würden die zulässigen Lärmpegel fast erreicht werden. Heute gehe es nur um den Startschuss. Die Behörden- und Bürgerbeteiligung komme noch.

 

Ausschussmitglied Schneider lobt die gute Vorbereitung bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Dies zeige, dass der Antragsteller die Angelegenheit sehr ernst nehme. Der Betrieb befinde sich zurzeit im Außenbereich. Eine Verlagerung komme wohl nicht mehr in Frage. Die Beteiligten sollten sich daher arrangieren, auch wenn die Sache für das Umfeld nicht ganz so toll sei. Für die Einwendungen der Anwohner habe er Verständnis. Auch er weist darauf hin, dass es heute nur um den Aufstellungsbeschluss gehe. Der Forderung der Nachbarschaft nach einem unabhängigen Gutachten hält er entgegen, dass die IEL GmbH unabhängig sei. Die Hinweise der Nachbarn sollten jedoch noch in das Gutachten eingearbeitet werden. Alternative Standorte in der Gemeinde Wiefelstede seien für ihn nicht ersichtlich. Die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes mit seinen zurzeit vorhandenen 15 Arbeitsplätzen werde begrüßt. Man werde sich der Verantwortung auch im Hinblick auf den Schallschutz stellen. Eine Aussiedlung des Betriebes sei nicht zu finanzieren. Seine Fraktion werde daher für den Aufstellungsbeschluss stimmen.

 

Ausschussmitglied Teusner berichtet, dass man vor Ort war und festgestellt habe, dass der Betrieb nicht in dieses idyllische Erholungsgebiet hinpasse. Man dürfe nicht zulassen, dass der Betrieb sich weiter verfestige. Weitere Erweiterungen seien dort nicht möglich. Die Gemeinde habe hier geschlafen. Jetzt könne man die Fehlentwicklung noch stoppen. Man sollte den Betrieb daher unterstützen und einen anderen Ort für die Erweiterung finden. Nach dem Startschuss für eine Bauleitplanung habe man am Ende noch nie Nein zum Bebauungsplan gesagt. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag daher nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Bruns bittet um Auskunft, ob im weiteren Verfahren die Erschütterungen und auch die Staubimmissionen gutachterlich geprüft werden. Von den Nachbarn möchte er wissen, wie das geforderte andere Konzept aussehen soll. Ziel im weiteren Bauleitplanverfahren müsse es sein, die Betroffenheiten durch Kompromisse möglichst klein zu halten.

 

Ausschussmitglied Lübben weist darauf hin, dass es in der Gemeinde noch ca. ein halbes Dutzend weiterer „unbeplanter“ Betriebe gibt, die seinerzeit bewusst im Außenbereich angesiedelt wurden. Eine Betriebszeit am Samstag bis 22 Uhr hält er für eine zu starke Beeinträchtigung für die Anlieger. Ziel des weiteren Verfahrens sollte eine einvernehmliche Lösung sein. Hierzu würden Gespräche zwischen Vorhabenträger und Nachbarn beitragen können.

 

Herr Diekmann erklärt, dass das Gewerbeaufsichtsamt sämtliche Immissionen im Genehmigungsverfahren prüfen werde, da es sich hier um eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) handele. Bei Überschreitung der Grenzwerte müsse das Gewerbeaufsichtsamt einschreiten. Insgesamt seien im Bauleitplanverfahren noch zwei Schritte und zusätzlich noch das Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Hinweise aus der Nachbarschaft will er an den Vorhabenträger weiterleiten, doch auch dessen Interessen seien zu berücksichtigen. Es müsse daher eine Lösung für beide Seiten gefunden werden.

 

Herr Gemmel macht deutlich, dass sein Büro akkreditiert sei und die Ergebnisse aus dem Gutachten für Dritte nachvollziehbar und somit überprüfbar seien. Die bisherigen Untersuchungen des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg hätten zu keinerlei Beanstandungen geführt. Zu den angesprochenen Erschütterungen seien dort bisher keine Hinweise eingegangen. Die getroffene Anzahl und Auswahl an Immissionspunkten sei für eine Beurteilung mehr als ausreichend, da diese aufgrund ihrer Nähe zum Vorhaben und ihres jeweiligen Schutzanspruches maßgeblich seien. Schlaf- und Wohnräume in den Obergeschossen würden im nächsten Verfahrensschritt im Gutachten berücksichtigt werden. Die bisherigen Angaben zum Verkehr kämen vom Betrieb. Die Ausgestaltung der Lärmschutzwand werde noch nicht festgelegt. Hier gebe es auch andere Möglichkeiten. Er gibt zu bedenken, dass sich die Nachbarschaft überwiegend im Außenbereich befindet und daher nur den Schutzanspruch eines Mischgebietes und nicht den eines allgemeinen Wohngebiet genieße. Eine Gesamtlärmbetrachtung sei weder durch Gesetz noch durch Rechtsvorschriften gefordert. Man unterscheide lediglich zwischen einzelnen Lärmarten und deren Beurteilungspegeln.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Nacke erklärt Herr Gemmel, dass er noch keine Messungen der aktuellen Lärmbelastung durchgeführt habe. Diese seien für die Planung auch nicht relevant.

 

BM Pieper weist auf einen weiteren, als Tischvorlage verteilte und dem Protokoll als Anlage beigefügten vorsorglichen Einspruch hin.

 

Ausschussvorsitzender Nacke hofft auf ein ausgewogenes Ergebnis des Bauleitplanverfahrens.

 

Bei 2 Nein-Stimmen ergeht anschließend folgender Beschlussvorschlag: