1.   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Einziehung (Entwidmung) der Teilverkehrsfläche der „Heller Landstraße“ (Stichstraße vor dem Denkmal) gemäß § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung. Die Überwegungsrechte für die Öffentlichkeit werden in der Abteilung II des Grundbuches aufgenommen.

 

2.   Weiterhin beschließt der Gemeinderat  den Verkauf des noch zu vermessenden Teilstückes des Flurstückes 147/28 der Flur 36 (Größe ca. 700 m²) an Herrn Hans-Georg Frers zum Preis von 5,00 €/m² zzgl. Nebenkosten (Vermessungskosten, Gerichts- und Notarkosten).

 


 

Ratsmitglied Schneider trägt vor, dass die SPD mit der Einziehung der Teilverkehrsfläche keine Probleme habe. Er lobt die Arbeit von Herrn Frers. Dennoch weist er darauf hin, dass ein uneingeschränkter öffentlicher Zugang im Grundbuch eingetragen werden müsse. Dies sei Voraussetzung für die Zustimmung seitens der SPD.

 

BM Pieper berichtet, dass es am vergangenen Freitag ein Gespräch mit Herrn Ahting gegeben habe und es aus rechtlicher Sicht hier keine Bedenken gebe, da die öffentliche Nutzung grundbuchrechtlich abgesichert werde.

 

Ratsmitglied Schneider fordert jedoch, dass die Eintragung der Überwegungsrechte in das Grundbuch im Beschluss aufgenommen werden soll.

 

Alsdann beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt: