a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 "Mühlengrund" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Ausschussmitglied Teusner schlägt vor, zunächst die anwesenden Anwohner zu Wort kommen zu lassen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke ist der Auffassung, dass zuerst einmal die Planung vorgestellt werden sollte.

 

Frau Abel, NWP, erläutert den Planungsentwurf und das Vorhaben anhand der beigefügten Präsentation. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (Anmerkung: aus 1989) seien hier bereits eine gemischte Baufläche und eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Bebauungsplan sei die Obstbaumwiese als Ausgleichsmaßnahme als zu erhalten festgesetzt. Im Vorfeld habe es wegen des Eingriffs in Natur- und Landschaft durch die geplante Bebauung der Obstbaumwiese bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Ammerland als Unterer Naturschutzbehörde gegeben. Die Bäume an der Straße und die Wallhecke sollen erhalten bleiben. Es sei außerdem vorgesehen, als Abgrenzung zur Wohnbebauung das Pflanzen von Hecken, Sträuchern und Bäumen festzusetzen. Außerdem seien zu den Wohnbaugrundstücken größere Grenzabstände vorgesehen. Mit der Planung werde der gesetzlichen Vorgabe „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (Anmerkung: § 1 a Ziff. 2 BauGB) entsprochen. Positiv zu bewerten sei für das geplante Projekt zudem die zentrale Lage.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt FDL Quathamer, dass als Ausgleichsmaßnahme an eine Beteiligung am Ökopool Horstbüsche in Gristede gedacht worden sei.

 

Ausschussmitglied Schneider hat erwartet, dass die Planung im Umfeld Probleme bereitet. Hier habe es wohl Zusagen gegeben haben, dass die Obstbaumwiese nie bebaut werden würde. Die Anwohner fühlten sich also sicher. Kritik war demnach zu erwarten. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Ausgleichsfläche mitten im Ort liege. Zu der zu Beginn der Sitzung angesprochenen Frage, wie man mit dem Ortsbild Metjendorfs umzugehen gedenke, erklärt er, dass man eine Gemeinde sei und Unterschiede daher nicht gemacht werden würden. Er habe das Areal persönlich in Augenschein genommen. Gesehen habe er unter anderem hohe Brennnesseln und einen zerfallen Hühnerschuppen. Die Gemeinde sei nun gefordert eine Lösung mit einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Anwohner zu finden. Hier werde eine vernünftige Wohn- und Pflegeanlage für Senioren geplant, von denen nur wenig Lärm zu erwarten sei. In der Planung wurde bereits Rücksicht auf die Anwohner genommen. Ein Schattenwurf sei nicht zu erwarten. Die Verkehrsführung abseits der Wohnbebauung sei gelungen. Eine Eingrünung des Geländes werde gefordert. Er hält die vorgestellte Planung für gelungen und spricht sich für das geplante Projekt aus.

 

Herr Gloy, Rainer Gloy Projektentwicklugn e.K., fügt hinzu, dass im rückwärtigen Bereich des Hauses 2 keine Aufenthaltsräume und keine Balkone geplant seien.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Eine direkte Anwohnerin (Anmerkung: Frau Bettina Hauke) kritisiert, dass man von den Balkonen aus in ihren Garten schauen könne und der bisherige Blick von ihrem Grundstück aus ins Grüne zerstört werde. Zwar verkenne sie nicht die Notwendigkeit einer Pflege- und Seniorenwohnanlage, der demografische Wandel vollziehe sich jedoch langsam, so dass ein beschleunigtes Verfahren nicht notwendig sei. Das Interesse der Anwohner sei höher zu bewerten. Das alte Bauernhaus sei eventuell denkmalschutzwürdig. Dies müsse überprüft werden. Die Obstbaumwiese sei fast 100 Jahre alt und die hier vorhandene Artenvielfalt müsse ebenfalls (artenschutzrechtlich) ernsthaft überprüft werden. Dies sei erst im Frühjahr möglich. Die Anwohner würden sich von der Planung überrumpelt fühlen. Als Alternative schlägt sie ein Zentrum für die Metjendorfer Bevölkerung und deren Identität vor. Wegen des gegenüberliegenden Betriebes Plömacher sei das Areal ungeeignet. Man sollte daher Alternativstandorte für eine Pflege- und Seniorenwohnanlage prüfen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren lediglich bedeute, dass zwei Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren zusammengefasst werden können, jedoch nicht ohne Begutachtung der angesprochenen Punkte. Hier liege offensichtlich ein Missverständnis vor. Die geäußerten Sorgen seien daher nicht gerechtfertigt.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass die Fachbehörden im Verfahren beteiligt und die Planungsunterlagen noch öffentlich ausgelegt werden müssten. Hier gehe es um eine Innenentwicklung, so dass ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren möglich sei.

 

Eine andere Anwohnerin ist der Auffassung, dass die geplante Bebauung nicht behutsam und die Gebäude zu hoch seien. Hierdurch werde ihr Grundstück entwertet. Ein Bedarf für eine Pflege- und Seniorenwohnanlage sei nicht vorhanden. Die Planung sei eine Missachtung der Bürger, die dort wohnen.

 

Ein Metjendorfer Einwohner erklärt, dass der Fahrradhof zu Metjendorf gehöre. In Wiefelstede wäre eine solche Planung wohl eher nicht möglich. Die geplante Anlage würde sich nicht in die Umgebung einpassen.

 

Eine Metjendorfer Einwohnerin versteht nicht, wieso man eine Pflege- und Seniorenwohnanlage direkt an einer Hauptverkehrsstraße errichten möchte. Von dem Verkehr gehe eine große Gefahr aus auch wegen der Fa. Plömacher. Außerdem gebe es im Ort zu wenige Grünflächen.

 

Frau Renate Heerwagen, 2. Vorsitzende des Seniorenbeirats, begrüßt grundsätzlich den Bau einer Pflege- und Seniorenwohnanlage, vielleicht aber nicht so hoch. Sie verweist auf die zentrale Lage, wie bei einer vergleichbaren Anlage in Wiefelstede. So etwas brauche man in Metjendorf auch, eventuell aber nicht so groß.

 

Ein weiterer Anwohner fühlt sich ebenfalls übergangen. Es müsse genauestens geprüft werden, ob das alte Bauernhaus und die Obstbaumwiese schützenwert seien. Grundsätzlich habe er nichts gegen die geplante Pflege- und Seniorenwohnanlage. Er fragt sich, warum nun nicht mehr wie bisher von der „Obstbaumwiese“ sondern vom „Mühlengrund“ gesprochen werde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass hier keine Umbenennung stattgefunden habe. Bei „Mühlengrund“ handele es sich um die (alte) Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 78.

 

Eine Anwohnerin bittet ebenfalls um eine vernünftige Prüfung der Schutztatbestände, aber auch alternativer Standorte und Nutzungen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass hier ein Antrag eines Investors vorliege, über den zu entscheiden sei. Man könne von diesem nicht einfach verlangen, an einem anderen Ort zu bauen.

 

Eine Anwohnerin kritisiert, dass kaum noch alte Gebäude in Metjendorf erhalten geblieben seien. Die meisten seien mit der Zeit verschwunden. Metjendorf sei auch einmal ein Dorf wie Hassel gewesen. Man fühle sich gegenüber Wiefelstede vernachlässigt.

 

Ein Metjendorfer Einwohner kritisiert, dass alles zugebaut werde. Der ländliche Charakter müsse jedoch erhalten bleiben, sonst müsse man sich irgendwann die Frage stellen, wo man mit seinen Kindern später noch wohnen möchte.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass wieder einmal ein Investor plane, die Gemeinde jedoch immer noch die Planungshoheit habe. Gegen die Pflege- und Seniorenwohnanlage sei grundsätzlich nichts zu sagen. Hier werde jedoch im Nullachtfünfzehn-Baustil geplant, den keiner wolle. Das Nutzungskonzept sei hingegen nicht schlecht. Er frage sich jedoch, wo Ideen bleiben würden wie beispielsweise „ Wohnen - Jung und Alt zusammen“. Eine solche Planung sollte daher nur unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger, des Ortsbürgervereins und des Seniorenbeirats durchgeführt werden, da es sich hier um ein sensibles Thema handele. Das Seniorenpolitische Konzept der Gemeinde Wiefelstede enthalte im Übrigen auch anderen Aussagen zu diesem Thema als in der Begründung angeführt. Hier wolle ein Investor entwickeln und nicht die Gemeinde. Er bedauert, dass eine Ausgleichsfläche mitten im Ort verschwinden soll. Es handele sich hier um ein seltenes Biotop. Auch müsse die Frage des Denkmalschutzes überprüft werden. Die Lage der Pflege- und Seniorenwohnanlage an der Hauptverkehrsstraße sei auch für ihn problematisch, da ein Überqueren hier nicht möglich sei, auch wegen des Lkw-Verkehrs der Fa. Plömacher. Hier habe es bereits ein Todesopfer gegeben. Die Gemeinde stehe gegenüber den Anwohnern im Wort. Eine Ausgleichsfläche innerorts dürfe seiner Meinung nach aus moralischen Gründen nicht noch einmal ausgeglichen werden. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nehme daher Abstand von dem geplanten Vorhaben und die Änderung des Bebauungsplanes. Die Angelegenheit sollte stattdessen zum Anlass genommen werden zusammen mit dem Ortsbürgerverein, dem Seniorenbeirat und dem Bürger über zukunftsfähige Lösungen zu diskutieren.

 

Ausschussmitglied Kruse erinnert daran, dass es seinerzeit bei den Planungen für die Seniorenwohnanlage „An der Försterei“ in Wiefelstede anfangs auch Kritik der Anwohner gegeben habe. Mittlerweile habe sich die Situation wieder entspannt. Er gibt zu bedenken, dass auch im Außenbereich Wiesen usw. überplant werden und das Ortsbild somit verändert werde. Hier handele es sich um eine 1 A-Fläche zentral im Ort gelegen. Über die Größe der Anlage könne man sicher noch nachdenken, man müsse aber immer auch die Frage der Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Und einfach auf den Status Quo zu beharren sei auch keine Lösung.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen freut sich über das Projekt und den Investor. Auch in ihrer Fraktion habe man sich die Fläche mehrmals angesehen. Es handele sich um ein naturbelassenes Areal. Aufgabe für die Verwaltung und die Politik sei es nun, die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Einwendungen gegen die Planung seien möglich und würden auch beachtet werden. Eventuell bestehe ja die Möglichkeit das Haus 2 im hinteren Bereich noch etwas zu verschieben und Blicke von den Balkonen in die Nachbargärten zu verhindern.

 

Ausschussmitglied Weden ist erstaunt über die Haltung der GRÜNEN, die in anderen Fällen stets eine verdichtete Bebauung fordern würden. Er gibt zu bedenken, dass es immer auch um die Eigentumsverhältnisse gehe. Und hier sei die Gemeinde weder Eigentümer, noch Investor, noch Betreiber. Er sieht in der Errichtung der Seniorenwohnanlage in Wiefelstede ebenfalls einen vergleichbaren Fall. Die Grenzabstände würden mit 10 anstatt 3 Metern festgesetzt, um die Beeinträchtigungen zu verringern. Andere Gebäude an der Hauptstraße hätten ebenfalls eine Firsthöhe von 10 Metern. Hier werde also eine völlig normale Festsetzung getroffen. Ein Bedarf an Seniorenwohnungen und Pflegeplätzen sei unbestritten vorhanden. Der Anteil der über 65-jährigen werde von aktuell rd. 3.000 auf fast 5.000 Einwohner steigen. Im Rahmen des Bauzeitplanverfahrens würden die Fachbehörden beteiligt werden und die Umweltverträglichkeit und der Denkmalschutz geprüft. Es handele sich hier um ein geordnetes Verfahren an dessen Ende man erst nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen über die beantragte Änderung des Bebauungsplanes beschließe.

 

Ausschussmitglied Kruse stand dem geplanten Projekt zunächst ablehnend gegenüber. Nach einer Ortsbesichtigung, der Kontaktaufnahme mit dem Investor und der von diesem gegenüber der ursprünglichen Planung vorgenommenen Änderungen sehe er die Sache jetzt anders. Etliche Bäume blieben erhalten, die Gebäudelängen und -höhen seien reduziert worden und die Grenzabstände erweitert. Die UWG-Fraktion spreche sich daher für die Planung aus.

 

Herr Gloy kann die Reaktion der betroffenen Nachbarn verstehen. Es habe mehrere Gespräche und Entwürfe gegeben. Der nunmehr vorgelegte Entwurf sei das Ergebnis der Gespräche. Man habe versucht die Bedenken der Anwohner aufzunehmen und zu einem für beide Seiten verträglichen Kompromiss zu kommen. Dies sei seiner Meinung nach auch gelungen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke verweist noch einmal auf das erforderliche Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Auslegung.

 

BM Pieper fügt hinzu, dass außerdem in Metjendorf noch eine sogenannte Öffentlichkeitsunterrichtung stattfinden werde.

 

Bei 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: