Der Gemeinderat beschließt

 

a)      die Erschließung (Erstausbau 2017 u. Endausbau 2019) des Bebauungsplangebietes Nr. 103/I – Metjendorf, Am Ostkamp (Erw.) mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt rd.  678.100,00 € (incl. Schmutzwasserkanal) durchzuführen

 

und

 

b)     den Straßenausbau der Gemeindestraße „Am Ostkamp“ mit einem Kostenvolumen in Höhe von 323.400,00 € in 2017 durchzuführen.

 

 


 

FBL Siemen erklärt, dass es sich um eine ähnliche Vorgehensweise wie beim Bauleitverfahren für das Wohngebiet in Bokel handelt. Auch hier könnte der Satzungsbeschluss evtl. vor den kommenden Sommerferien gefasst werden. Sofern sich die Planung noch ein wenig anders gestalten sollte, werde hierauf reagiert.

 

Ausschussmitglied Thom erklärt, dass in einer gestrigen Fraktionssitzung die nunmehr vorgesehene Bebauung besprochen wurde und sich diese mehr auf Einfamilienhäuser beschränke. Seinerzeit war aber ausdrücklich der Wunsch nach Mietwohnungen ausgesprochen worden.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass die Bebauung der Wohnbaugrundstücke mit Einfamilienhäusern aber auch mit Doppelhäusern zulässig sei.

 

Durch Bürgermeister Pieper wird darauf hingewiesen, dass die seinerzeit beplante Fläche durch die Erweiterung der Wasserschutzzone um 1/3 verringert werde; in einem Wasserschutzgebiet sei keine Bebauung zulässig.

 

Weiter wird verwaltungsseitig der geplante Straßenausbau der Straße „Am Ostkamp“ erläutert. Die Erschließungskosten werden nicht auf die Altanlieger umgelegt sondern diese werden mit dem Grundstückskaufpreis gezahlt.

 

FBL Siemen merkt an, dass über Grunderwerbsverhandlungen nicht in öffentlicher Sitzung beraten werde.

 

Ausschussmitglied Oltmanns regt an, die ausgewiesene Fläche der Wasserschutzzone für die Allgemeinheit zu nutzen bzw. für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Weiter fragt er an, ob das geplante Regenrückhaltebecken auch zugänglich geplant sei?

 

Durch FBL Siemen wird angemerkt, dass es sich um eine Fläche von rd. 11.000,00 m² handelt und bei einem An- bzw. Verkaufspreis von rd. 20,00 €/m² ein Gesamtkaufpreis in Höhe von 220.000,00 € erzielt werden könnte. Vorgesehen ist, dass ein Teil des Regenrückhaltebeckens für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, aber eine Restfläche solle der Natur vorbehalten werden.

 

Ausschussmitglied Martens bittet um Berücksichtigung bei einer Doppelhausbebauung, dass genügend Grundstücksfläche für Parkraum vorhanden ist. In der heutigen Zeit müsse man schon pro Haushalt zwei Fahrzeuge einplanen.

 

FBL Siemen merkt an, das dies Gegenstand der Baugenehmigung sei.

 

Alsdann ergeht bei 1 Enthaltung und 10 Ja-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: