a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Gewerbegebiet Herrenhausen".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Herr Schnitker, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt Herr Schnitker, dass die Überplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 mit keinerlei Beeinträchtigungen für die Christoffers Kulturbau GmbH verbunden sei. Ziel sei eine gewerbe- und industriefreundliche Planung unter anderem auch für die Umsiedlung der Stock Metallverwertung GmbH aus Spohle.

 

BM Pieper fügt ergänzend hinzu, dass man im Vorfeld mit der Christoffers Kulturbau GmbH gesprochen habe. Das Unternehmen akzeptiere auch die einzige Einschränkung durch das jetzige Bauleitplanverfahren. Die Möglichkeit der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung sei zukünftig nicht mehr gegeben.

 

Ausschussmitglied Schneider erinnert daran, dass man schon seit geraumer Zeit nach gut ausnutzbaren Gewerbeflächen suche. Aufgrund der geringen Wohnbebauung im Umfeld könne man hier quasi „auf der grünen Wiese“ planen.

 

Herr Schnitker bestätigt noch einmal, dass hier eine bestmögliche gewerbliche Ausnutzbarkeit erreicht werden soll.

 

Ausschussmitglied Teusner spricht sich ebenfalls für die Planung aus, obwohl man seinerzeit gegen die Planung auf der grünen Wiese war, da hierdurch die Umsiedlung der Stock Metallverwertung GmbH ermöglicht werde. Er hofft auf eine verträgliche Nachnutzung für den jetzigen Standort.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass aufgrund der enormen Höhenunterschiede im Gelände ein offenes Grabensystem zur Oberflächenentwässerung geplant sei.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: