Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten geänderten Planentwurf zu.

 


 

Nach einer kurzen Vorstellung des Planungsbüros Diekmann & Mosebach durch Herrn Diekmann erläutert Frau Stief ausführlich die ursprüngliche Planung und die erfolgten Änderungen anhand der beigefügten Präsentation. Sie hebt hervor, dass sich für die Christoffers Kulturbau GmbH durch die Planung nichts ändern werde. Mit Zustimmung der Firma soll nunmehr lediglich festgesetzt werden, dass Betriebsleiterwohnungen auf dem Betriebsgelände zukünftig unzulässig sind, wie im gesamten Gewerbegebiet. Bei den Festsetzungen im eingeschränkten Industriegebiet habe man sich am Betriebskonzept der Dieluweit Metallhandel GmbH & Co.KG orientiert. Es wurden Lärmemissionskontingente festgesetzt. Die Orientierungswerte der TA Lärm würden eingehalten.

 

Ausschussmitglied Bruns begrüßt die Planung, da hierdurch die Aussiedlung der Dieluweit Metallhandel GmbH & Co.KG (Anmerkung: vormals Stock Metallverwertung GmbH) ermöglicht werde. Die Geruchsimmissionen seien kein Problem. Beim Lärm könnten entsprechende Festsetzungen getroffen werden, um die Grenzwerte einzuhalten.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Diekmann, dass der Grundwasserschutz nicht bereits auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens sondern im erst Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) geprüft werde. Die Betriebe würden hier einer starken Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt unterliegen. Das gelte insbesondere auch für die Lärmemissionen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Claußen erklärt Frau Stief, dass eine Ansiedlung weitere lärmintensiver Betriebe nur möglich sei, wenn sich diese an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten.

 

Herr Gemmel, IEL GmbH, fügt hinzu, dass bei Lärmemissionskontingenten der auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogene mögliche Schallleistungspegel nach oben begrenzt werde. Da in diesem Falle jedoch die Fa. Dieluweit die gesamte Fläche des Lärmkontingents des Industriegebiets in Anspruch nehme, könne sie auch das gesamt Kontingent verbrauchen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schröder erklärt BM Pieper, dass mit direkt betroffenen Anliegern bereits Gespräche geführt wurden.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist ebenfalls froh über die mögliche Umsiedlung und möchte wissen, was mit dem dann ehemaligen Betriebsgelände passiert. Es sollte versucht werden, die Ansiedlung eines ähnlichen Betriebes zu verhindern.

 

BM Pieper befürchtet Schadenersatzansprüche, wenn hier der Bebauungsplan geändert werde.

 

Anmerkung: Für das Betriebsgelände der Stock Metallverwertung GmbH in Conneforde liegt kein Bebauungsplan vor.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff beantragt, den Bebauungsplan für das Betriebsgelände der Stock Metallverwertung GmbH zu ändern.

 

BM Pieper entgegnet, dass hierzu ein schriftlicher Antrag gestellt werden müsse. Zunächst müsse außerdem die Umsiedlung abgeschlossen sein.

 

Ausschussmitglied Weden begrüßt die Ausweisung eines großen zusammenhängenden Gewerbegebietes in Autobahnnähe. Er sieht einen positiven Ansatz in der Planung und erwartet eine große Nachfrage.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: