Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, erläutert die Ausgangssituation, das Vorhaben, die planungsrechtliche Situation und das anschließend geplante Planfeststellungsverfahren ausführlich anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Im Kaufvertrag sei verankert, dass der Sandabbau ausschließlich für den Bau der A 20 vorgenommen werden dürfe.

 

FBL Siemen erklärt, dass der Verwaltungsausschuss der Waldumwandlung bereits am 29.04.2013 zugestimmt habe.

 

Herr Diekmann fügt hinzu, dass die Waldumwandlung bereits genehmigt und die erforderliche Ersatzaufforstung durchgeführt wurde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Geerdes bestätigt Herr Diekmann, dass der Landkreis in diesem Fall nicht auf das Einvernehmen der Gemeinde angewiesen sei und ein Ablehnen des Benehmens daher kaum eine Bedeutung habe.

 

Ausschussvorsitzender Nacke ergänzt, dass der Landkreis lediglich verpflichtet sei, die Gemeinde anzuhören.

 

BM Pieper erklärt, dass die Beratungsvorlage für den Verwaltungsausschuss zur Benehmensherstellung noch vorbereitet werde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke weist darauf hin, dass Bedenken gegen den Sandabbau noch im anschließenden Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden können. Hier werde auch die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Ausschussmitglied Schröder erinnert an die Historie, die zur Ausweisung des Gebietes als Vorranggebiet für Ruhige Erholung in Natur und Landschaft und zur Aufstellung entsprechender Bebauungspläne geführt habe. Diese Planung soll hier einfach über den Haufen geworfen werden. Seiner Meinung nach liege hier ein Vertrauenstatbestand in die Beständigkeit der Planung vor, der auch weiter Bestand haben sollte. Ohne Kenntnis des angekündigten hydrologischen Gutachtens sei er außerdem nicht in der Lage über den Antrag zu entscheiden und müsse in diesem Fall mit Nein abstimmen. Er beantragt daher, die Entscheidung bis zur Vorlage des hydrologischen Gutachtens zu vertagen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke gibt zu bedenken, dass dann ein neuer Termin für eine zusätzliche Bau- und Umweltausschusssitzung für die rechtzeitige Abgabe einer Stellungnahme gefunden werden müsse.

 

BM Pieper ergänzt, dass der Landkreis ansonsten von einer Zustimmung der Gemeinde ausgehen würde. Wenn eine erneute öffentliche Diskussion gewünscht werde, müsse eine zusätzliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses anberaumt werden.

 

Herr Diekmann bestätigt auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke, dass es an dieser Stelle um ein Raumordnungsverfahren gehe und ein Vorlegen der erforderlichen Gutachten erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren vorgesehen sei. Es gehe nur um die Frage, ob das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) von 1996 dem geplanten Sandabbau entgegenstehe, was nach Ansicht des Landkreises der Fall sei. Aus diesem Grunde sei ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Am hydrologischen Gutachten werde im Übrigen bereits mit Hochdruck gearbeitet.

 

Ausschussmitglied Schröder sieht die Gemeinde nicht genötigt, ohne Kenntnis des hydrologischen Gutachtens über den Antrag zu entscheiden. Beim Landkreis sollte daher eine Fristverlängerung beantragt werden. Der Antragsteller müsse sich solange gedulden.

 

Ausschussmitglied Teusner macht deutlich, dass jetzt die Folgen der A 20 sichtbar werden. Ein Wald verschwindet. Ein Vorranggebiet für Ruhige Erholung verschwindet. Während die Änderung des RROP sehr aufwendig sei gehe jetzt beim Zielabweichungsverfahren alles ganz schnell. Er stellt das Projekt A 20 insgesamt in Frage. Ein öffentliches Interesse hieran sei nicht vorhanden. Er bedauere, dass über den Antrag in nichtöffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses entschieden werde, und kündigt an, dort gegen das Benehmen zu stimmen.

 

Ausschussmitglied Kruse fügt hinzu, dass seine Fraktion ebenfalls gegen die A 20 sei. Man werde daher ebenso gegen das Benehmen stimmen, auch um ein Zeichen zu setzen.

 

Ausschutzvorsitzenden Nacke schlägt vor, zunächst über den Antrag von Ausschussmitglied Schröder abzustimmen.

 

BM Pieper fügt hinzu, dass eine zusätzliche Sitzung des Verwaltungsausschusses vor der Ratssitzung am 19.06.2017 denkbar sei, wenn das hydrologische Gutachten bis dahin vorliegt.

 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, davor eine öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses anzusetzen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss kommt anschließend einstimmig überein, die Entscheidung über die Benehmensherstellung zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens im Rahmen der Planung einer Bodenabbaustätte in der Ortschaft Wiefelstede-Lehe zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Ammerland eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu beantragen.