a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Herrenhausen“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

BM Pieper erklärt unter Hinweis auf die Beratungsvorlage, dass der Faunistische Fachbeitrag Fledermäuse noch nicht vorliege. Er hoffe, dass das Gutachten bis zur Ratssitzung vorliegt. Ansonsten müsse der Satzungsbeschluss vertagt werden.

 

Der Ausschuss hat auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke keine Einwände gegen diese Vorgehensweise.

 

Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die wenigen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge dar. Die Hinweise wurden in der Planung berücksichtigt. Von den Bürgerinnen und Bürgern seien keine Anregungen vorgebracht worden. Die überarbeitete Planung wird von ihm anhand der Präsentation noch einmal erläutert. Die Fledermauskartierung konnte noch nicht fertiggestellt werden. Der letzte Kontrolltermin habe Ende letzter Woche stattgefunden. Es wurden keine artenschutzrechtlich bedenklichen Tatbestände festgestellt. Er gehe deshalb davon aus, dass das Gutachten bis zum Satzungsbeschluss vorliegen werde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann entgegnet Herr Diekmann, dass das Ingenieurbüro Heinzelmann ein Entwässerungskonzept erstellt habe. Die Vorflut sei ausreichend groß bemessen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist froh darüber, dass es mit der Planung gelungen sei, der Firma Dieluweit die Umsiedlung zu ermöglichen. Die Einhaltung der Pflanzgebote und der Festsetzungen müsse sichergestellt werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt BM Pieper, dass die Regelung der Löschwasserversorgung (Löschwasserbrunnen oder Ringleitung) bis zum Satzungsbeschluss geklärt werde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Bebauungsplan nicht erforderlich sei, sondern erst im Genehmigungsverfahren.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: