Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Entwidmung der Flurstücke 91/19, 148/4, 37/21, 149/10, 154/9 der Flur 12 gem. § 7 des Nds. Straßengesetzes.

 

 

Anmerkung: Die bisherige Parkplatzfläche (Parkplatz- und Gehwegfläche) wird im Baugenehmigungsverfahren zu einer Außensitzfläche für Cafébesucher umgestaltet. Die Nutzer des ehem. Fußweges direkt vor dem bisher vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäudes werden um die Außensitzfläche entlang der Landesstraße L 824 (Hauptstraße) und der L 825 (August-Hinrichs-Straße) auf der vorh. Geh- und Radweganlage herum geführt.

 

 

 


 

Eingangs erläutert FBL Siemen den Sachstand. Die Umstufung (Entwidmung) ist nunmehr nur noch eine Formalie, die nachzuholen ist.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:

 

Der Bauhofleiter Bruns verabschiedet sich um 17:55 Uhr.