a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Blumenstraße/Rosenstraße" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die in einigen wenigen Punkten überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. In der Bürgerversammlung sei die Planung durchweg positiv aufgenommen worden. Die Bedenken der Ammerländer Wasseracht konnten nach Vorlage einer Stellungnahme des Ing.-Büros Heinzelmann zerstreut werden. Zusätzlich wurde eine Regelung zu den Abständen zur Halfsteder Bäke im Sinne der Wasseracht in die Festsetzungen aufgenommen. Die amtliche Planunterlage, die im August bestellt worden sei, liege leider immer noch nicht vor und werde möglicherweise auch nicht rechtzeitig zum geplanten Satzungsbeschluss am 18.12.17 vorliegen, so dass dieser eventuell verschoben werden müsse.

 

Ausschussmitglied Bruns spricht sich für die geplante Nachverdichtung aus und fragt nach etwaigen Festsetzungen zu den Höhen, damit es nicht zu Problemen bei der Oberflächenentwässerung kommen könne.

 

Frau Abel erklärt, dass sich die geplante Änderung des Bebauungsplanes nur auf die notwendigen Änderungen beschränke.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass in diesem Fall aufgrund der existierenden Grundstückszuschnitte keine Probleme bei der Oberflächenentwässerung zu erwarten seien.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: