a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten alternativen Planentwurf (inkl. Anbindung an die optionale Erweiterungsfläche) zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I "Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor. Als Alternative werde eine Planung inklusive Anbindung an die optionale Erweiterungsfläche vorgeschlagen. Der vorhandene Baumbestand soll erhalten bleiben. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft könne zum Ausgleich herangezogen werden. Das vorhandene Regenrückhaltebecken soll zur Regelung der Oberflächenentwässerung erweitert werden.

 

Ausschussmitglied Kruse schlägt vor, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung um die optionale Erweiterungsfläche zu erweitern. Er möchte außerdem wissen, ob eine direkte Anbindung an die Borbecker Landstraße zur Abwicklung des Baustellenverkehrs möglich sei, damit dieser nicht durch die bestehende Siedlung geführt werden müsse.

 

FBL Siemen bestätigt, dass eine entsprechende Baustellenzufahrt angestrebt werde. Ansonsten sei eine direkte Anbindung an die Landesstraße nicht möglich, da sich diese außerhalb der geschlossenen Ortschaft befinden würde.

 

BM Pieper fügt hinzu, dass die optionale Erweiterungsfläche zwar verfügbar sei, man jedoch zunächst den tatsächlichen Bedarf abwarten wolle. Deshalb sei eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

 

Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich für den alternativen Planentwurf inklusive einer Anbindung an die optionale Erweiterungsfläche aus.

 

Bei 1 Stimmenthaltung ergeht folgender geänderter Beschlussvorschlag: