a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II "Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor.  Der Landkreis habe bestätigt, dass es sich hier nicht um eine unzulässige Einzelfallplanung handele. Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB komme nach Ansicht des Landkreises nicht in Betracht. Zur Anbindung der beiden geplanten Grundstücke sei ein Wallheckendurchbruch erforderlich. Aufgrund der überdurchschnittlich großen Grundstücke werde man versuchen, den Schutzstatus der restlichen Wallhecke durch einen 5 m breiten Schutzstreifen zu erhalten, so dass ein weiterer Ausgleich nicht erforderlich werde. Die geplante geringe Ausnutzung soll sich im Bebauungsplan wiederspiegeln. Entsprechend der umliegenden Bebauungsplangebiete seien umfangreiche Festsetzungen vorgesehen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: