Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Entwidmung der Flurstücke 91/19, 148/4, 37/21, 149/10, 154/9 der Flur 12 gem. § 8 Abs.1 des Nds. Straßengesetzes.

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: