A)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

B)    Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Blumenstraße/Rosenstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Ratsmitglied Teusner begrüßt die Möglichkeit der Hintergrundbebauung.

Die Grünen befürworten dieses ausdrücklich weil so Freiflächen von der Versiegelung verschont bleiben.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschluss: