Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die Gewährung eines Investitionszuschusses an die Firma Müller & Egerer, Rastede, in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 € zu.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Abschluss einer Vereinbarung über die Verlängerung der Rechtsabbiegespur und die Verbreiterung der Nebenanlage an der August-Hinrichs-Straße entsprechend der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Heinzelmann mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma Müller & Egerer über die Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahme zu. Die Kostenbeteiligung an dieser Maßnahme beträgt 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 €.

 

 


 

FBL Siemen erläutert eingangs die Erweiterungsmaßnahme (Verlängerung der Rechtsabbiegespur und Verbreiterung der Nebenanlage). Anschließend berichtet er ausführlich über das Bauvorhaben der Firma Müller & Egerer. Der Abriss des Altgebäudes wurde wie bekannt bereits vorgenommen. Für die Außenplanung des Cafes tätigte Herr Egerer Grunderwerb und erwarb die Fläche des ehemaligen Parkplatzes vom Straßenbaulastträger. Im Gegenzug verrechnete der Straßenbaulastträger von Herrn Egerer Flächen für das zu erweiternde Straßenareal. Aufgrund der innerörtlichen Lage waren die Grunderwerbskosten erheblich.

 

Die Gemeinde konnte leider das Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (Straßenbaulastträger) nicht von der jetzigen Erforderlichkeit der Erweiterungsmaßnahme überzeugen, da die hier festgestellten Verkehrsbelastungen/Unfallzahlen keine sogenannte „Gefahrenstelle“ ergeben haben, d. h. keine Dringlichkeit für diese Maßnahme vorliegt. Auch eine Drittelbeteiligung wurde abgelehnt. Letztendlich wurde eine 50 % Beteiligung von Müller & Egerer von der Gemeinde Wiefelstede beantragt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung grundsätzlich der Teilfinanzierung der o. a. Maßnahme in Höhe von 50 %, d. h. max. 30.000,00 € durch die Gemeinde Wiefelstede zugestimmt und dem Gemeinderat empfohlen, mit dem Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, eine entsprechende Vereinbarung über den Bau der Abbiegespur und die Verbreiterung der Nebenanlage bis an die Nord-Westgrenze des Grundstückes Egerer abzuschließen. Die Gemeinde wird einen Erschließungsvertrag mit der Firma Müller & Egerer schließen, in dem alle Arbeiten entsprechend der noch abzuschließenden Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger geregelt werden. Die Firma Müller & Egerer beauftragt eine Tiefbaufirma mit den durchzuführenden Arbeiten, die ordnungsgemäße Abwicklung, Abnahme und Abrechnung wird durch das noch für die entsprechenden Leistungsphasen zu beauftragende Ingenieurbüro Heinzelmann sichergestellt. Die Verwaltung muss bis zur Ratssitzung den Gemeindeanteil in Höhe von 30.000,00 € noch sicherstellen/nachweisen. Die Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme (Verlängerung Linksabbiegespur und Verbreiterung der Nebenanlage) soll zusammen oder vor der Hochbaumaßnahme (Cafe) im Sommer/Herbst 2018 durchgeführt werden. Abschließend merkt FBL Siemen an, dass noch ein Sicherheitsaudit nachzuweisen sei.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt FBL Siemen, dass sich die Gemeinde mit max. 30.000,00 € beteiligt. Für den Nachweis des Sicherheitsaudits müsste mit Kosten in Höhe von 1.000,00 € gerechnet werden.

 

FBL Siemen teilt auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann mit, wenn die Gemeinde sich nicht an den Kosten beteiligen würde, wohl die gesamte Straßenbaumaßnahme für eine längere Zeit unmöglich geworden wäre.

 

Ausschussmitglied Rakebrand könne der Vorgehensweise zustimmen. Er fragt an, ob die Möglichkeit bestünde, dass die jetzige Ampelschaltung geändert werden könne (z. B. gleichzeitiges „Grün“ für die Links- sowie Rechtsabbieger)?

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Ampelschaltung schon einmal optimiert wurde (intelligente Ampelschaltung).

 

Ausschussmitglied Schröder spricht Bedenken aufgrund der Gewährleistung an, wer tritt hier in die Verpflichtung?

 

Verwaltungsseitig wird auf die Vereinbarung hingewiesen, die vorerst abzuwarten sei. Aus Erfahrung ist jedoch anzunehmen, dass dieses von der Gemeinde gefordert werde, jedoch in den Erschließungsvertrag mit aufgenommen wird.

 

Alsdann nimmt der Straßen- und Verkehrsausschuss die Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 05.03.2018 an den Gemeinderat wie folgt zur Kenntnis.