a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 "Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Diese sei, auch im Hinblick auf spätere Erweiterungen, möglichst flexibel geplant worden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt Frau Abel, dass der restliche Geh- und Ragweg bis zur Straße „Am Sportplatz“ nicht in die Planung miteinbezogen werden müsse.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass sich der Weg insgesamt im Eigentum der Gemeinde befinde und nur noch gewidmet werden müsse.

 

Bei 3 Nein-Stimmen ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: