a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten, geänderten Planentwurf (Verkleinerung des MI-Gebietes entlang der Landesstraße zugunsten des WA-Gebietes und Verlängerung des eingeschränkten GE-Gebietes in nordöstlicher Richtung) zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 "Wiefelstede, Große Placken".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Herr Mosebach, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, erläutert den Anlass und die Ziele der Planung anhand der beigefügten Präsentation. In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses habe man sich mehrheitlich für die Variante 4 ausgesprochen und die Verwaltung mit der Klärung der Anbindung an die Landstraße beauftragt. Diese wurde im Vorfeld zur heutigen Sitzung abgestimmt. Der beantragten Verlegung der OD-Grenze bis zum Dingsfelder Weg wurde zugestimmt unter der Auflage, eine Geh- und Radweganlage auf der Seite der Fläche „Grote Placken“ anzulegen. Anschließend erläutert er die Variante 4 und erklärt zur Einwohnerfrage, dass es sich hier nicht um einen ländlichen Bereich handele und eine verdichtete Bauweise angestrebt werde, so unter anderem auch ein Bereich für Reihenhäuser. Nicht jeder könne sich ein Einfamilienhaus leisten. Der gewerbliche Verkehr soll am neuen Ortseingang frühzeitig abgefangen werden. Die das Gebiet prägende Wallhecke soll erhalten bleiben. Das Regenrückhaltebecken werde im Randbereich eingeplant. Bei der schmaleren Verbindung zwischen dem Mischgebiet und dem Gewerbegebiet sei eine Einbahnstraßenregelung angedacht. So könne auf einen Wendeplatz im Mischgebiet verzichtet werden. Eine offene Bauweise erlaube ein flexibles, verdichtetes Bauen.  Die Gebäudelängen könnten im Bebauungsplan begrenzt werden. Das Mischgebiet 2 sei mehr für eine Wohnbebauung vorgesehen. Die Ausnutzbarkeit sei bewusst gestaffelt worden. Im späteren Verfahren würden noch Schallleistungspegel festgelegt werden. Durch die vorgesehenen Gehölzanpflanzungen im Randbereich füge sich das gesamt Gebiet gut in das Landschaftsbild ein. Der Einzelhandel soll im Gewerbegebiet eingeschränkt werden. Zudem schlage er vor, Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet (GE 1 und GE 2, nicht im eingeschränkten GE) auszuschließen, da diese die gewerbliche Entwicklung blockieren würden.

 

Ausschussmitglied Kruse gibt zu bedenken, dass kein Beschluss zu den vorgestellten Konzepten gefasst wurde. Insofern wurde die Variante 4 auch nicht favorisiert. Die UWG-Fraktion spreche sich wegen der Ringstraße für Variante 3 aus, auch wenn diese eine größere Verkehrsfläche ausweise. Ein Wendehammer (wie in Variante 4) würde zu Verkehrsproblemen führen. Eine Reduzierung der Breite der Ringstraße von 10 m auf
9 m würde zu einer geringeren Verkehrsfläche führen. Mit der vorgesehenen Einbahnstraßenregelung habe man erhebliche Probleme, da die direkten Anwohner das Gebiet dann nur über das Gewerbegebiet würden verlassen können. Besser sei ein Durchfahrverbot für Lkw. Außerdem sehe die Planung einen zu geringen Wohnanteil vor. Statt des Mischgebietes sollte daher dort besser ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

Herr Mosebach hält entgegen, dass ein allgemeines Wohngebiet direkt an einer vielbefahrenen Hauptstraße nicht unbedingt möglich sei. Dies müsse erst noch geprüft werden.

 

FBL Siemen macht deutlich, dass unter anderem Müllfahrzeugen eine Möglichkeit zum Wenden gegeben werden müsse.

 

Herr Mosebach weist darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelung erst am Wall vor dem Gewerbegebiet beginnen soll, so dass die Anlieger das Gebiet auch über das Mischgebiet oder in Richtung Thienkamp verlassen können.

 

Nach einer kurzen Diskussion über Straßenbreiten erklärt FBL Siemen, dass eine Straßenbreite von 7 m (ohne Gehweg) grundsätzlich ausreichen würde.

 

Ausschussmitglied Schröder fordert, dass der gegenüberliegende Gewerbebetrieb
Siems Fenster + Türen geschützt werden müsse. Das geplante Gewerbegebiet hält er für zu groß. Er befürchtet, dass eine entsprechende Nachfrage nicht vorhanden sei. Die entsprechenden Festsetzungen könne man dann aber nicht mehr zurückschrauben. Als Negativbeispiel nennt er die Entwicklung im Gewerbegebiet Eisenstraße. Man sollte die Erschließung daher so wählen, dass die Fläche später noch in ein Wohn- oder Mischgebiet umgewandelt werden kann.

 

FBL Siemen widerspricht und verweist auf regelmäßige Nachfragen nach kurzfristig zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen. Die Erschließung des Gewerbegebietes könne in Bauabschnitten erfolgen. Entscheidend sei, dass die Gemeinde bei Nachfragen kurzfristig reagieren könne. Ein Bauleitplanverfahren dauere immerhin 9 Monate bis zu einem Jahr. In der Eisenstraße können zurzeit lediglich drei Gewerbegrundstücke angeboten werden. Er sieht die Fläche als einmalige Chance, die jedoch zeitlich befristet sei. Über die gewerbliche Entwicklung auf der Fläche „Grote Placke“ werde nun schon seit fast zwei Jahren diskutiert. In Gewerbegebiet Stahlstraße/Eisenstraße wurden viele Arbeitsplätze geschaffen. Gegenüber der Fläche „Grote Placke“ gebe es bereits eine gewerbliche Nutzung und die Lage sei für Gewerbebetriebe sehr interessant.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff hält den Gewerbeanteil ebenfalls für zu hoch und verweist auf die große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Man brauche daher zumindest die Option, aus dem Gewerbegebiet ein Wohngebiet zu machen. Er spricht sich für Variante 1 aus. Das Wohngebiet sollte komplett vom Gewerbegebiet abgekoppelt werden. Die vielen Grünflächen seien wichtig, auch wenn das Wohnen hierdurch etwas teurer werde. Die Variante 1 entspreche den heutigen Ansprüchen an ein Wohngebiet.

 

FBL Siemen verweist auf die Kosten für die Grünflächen, die an die Grunderwerber weitergegeben werden müssten. Die Variante 4 sei daher ein guter Kompromiss. Bei der Ausweisung eines Wohngebietes anstelle eines Gewerbegebietes könne aufgrund der Entfernung zum Schulzentrum ein Anspruch auf Beförderung zur Schule mit dem Bus entstehen.

 

Ausschussmitglied Weden mahnt eine schnelle Einigung an, da ansonsten die Kaufoption verfallen könne und man dann mit leeren Händen da stehe. Er spricht sich für eine Ringstraße im Gewerbegebiet aus und bittet um Überprüfung der zulässigen Gebäudehöhen in Variante 4. Das eingeschränkte Gewerbegebiet sollte in nordöstlicher Richtung erweitert werden wegen der möglichen weiteren Wohnbauentwicklung auf den angrenzenden Flächen. Zwischen dem Mischgebiet und dem Gewerbegebiet sollte lediglich ein Rad- und Fußweg vorgesehen werden. Ein Lkw-Verkehr sei an dieser Stelle nicht so günstig. Der Bau- und Umweltausschuss habe in seiner letzten Sitzung sehr wohl die Variante 4 favorisiert. Die Variante 1 würde einen zu hohen Unterhaltungsaufwand verursachen. Das Wohngebiet am Thienkamp habe sich schließlich auch ohne Verkehrsinseln zu einer grünen Siedlung entwickelt. Auch er hätte gerne eine größere Wohnbaufläche. Er hoffe, dass diese an anderer Stelle entwickelt werden könne. Die Nachfrage sei in jedem Fall da. Er spricht sich aus ökonomischen Gründen für Variante 4

mit einer Verkehrsführung wie in Variante 3 aus. Er bittet noch einmal eindringlich, die Entscheidung nicht weiter zu verschieben.

 

FBL Siemen hält eine Trennung zwischen dem Wohn- und dem Gewerbegebiet für möglich. Dann werde jedoch ein Wendekreis im Mischgebiet, wie in Variante 1 dargestellt, erforderlich.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke erinnert daran, dass in der letzten Beratung im Bau- und Umweltausschuss ein Beschluss über die vorgestellten städtebaulichen Konzepte gar nicht  vorgesehen war. Gewerbeflächen seien wichtig. Ihm seien im Ammerland keine Gewerbebrachen bekannt. Auf der anderen Seite gebe es aber oft einen kurzfristigen Bedarf. Als positives Beispiel für eine gewerbliche Entwicklung verweist er auf das Gewerbegebiet in Westerholtsfelde. Man habe hier die Chance eine große Fläche zu entwickeln. Die im Konzept eingezeichneten Gebäude seien keine Vorgabe. Man könne hier daher ein Gewerbegrundstücke in der Größe von 1 ha anbieten. . Die Ringstraße könne auch im Nachhinein geplant werden. Auch im Gewerbegebiet in Westerholtsfelde seien im Nachhinein Stichstraßen eingeplant worden. Er spricht sich für die Einbahnstraßenregelung aus, da er durch das Mischgebiet wenig Verkehr an dieser Stelle erwartet. Die Abkopplung der Gebiete, wie in Variante 1, hält er nicht für sinnvoll.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Würdemann kann die Einwände gegen den Wendehammer verstehen und hält die Argumente für eine Ringstraße für nachvollziehbar. Diese könne aber gegebenenfalls auch später noch nachgeholt werden. Die Gefahr, dass die Gewerbeflächen nicht verkauft werden können, sei durchaus gegeben. Andererseits benötige man Reserven für kurzfristige Anfragen. Auch er hätte gerne mehr Wohnbaufläche. Er sehe jedoch ein, dass dies nicht so einfach umgesetzt werden könne. Die Einbahnstraße könne bei Bedarf später noch für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Der Vorteil bei dem Wendhammer im Gewerbegebiet sei der geringere Flächenverbrauch gegenüber einer Ringstraße.

 

Ausschussmitglied Weden erinnert daran, dass die Gemeinde seit Jahren wieder die Möglichkeit habe, eine 16 ha große Fläche zu erwerben und zu entwickeln. Die Gemeinde entscheide, an welche Betriebe man verkaufen wolle. Ein Gewerbebetrieb mit hohen Immissionen sei an dieser Stelle falsch. So ein Betrieb gehöre beispielsweise ins Gewerbegebiet Herrenhausen. Man habe die Chance positiv auf den Arbeitsmarkt einzuwirken. Man müsse die Sache daher jetzt angehen. Alles andere wäre ein Fehler.

 

Ausschussmitglied Kruse macht deutlich, dass die UWG die Entwicklung nicht verhindern wolle. Es müssten aber noch einige Details geklärt werden. Er schlage daher die Variante 4 mit einer Ringstraße vor. Zudem sollte die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, inwieweit das Mischgebiet zur Hauptstraße hin überhaupt als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden könne.

 

Ausschussmitglied bittet das Planungsbüro um Auskunft, ob die Ringstraße auch als Option eingeplant werden kann.

 

Ausschussmitglied Osterloh spricht sich für eine variable Lösung aus. Vielleich gelinge es ja, die große Fläche an einen Interessenten zu verkaufen.

 

Herr Mosebach erklärt, dass sich die Fläche im Eigentum der Gemeinde befinden werde. Eine Ringstraße wäre seiner Meinung nach bei der Vermarktung eher hinderlich. Diese könne bei Bedarf auch später geplant und gebaut werden. Die Anlegung eines Wendehammers wäre flexibler.

 

FBL Siemen erklärt, dass die Erschließung in Bauabschnitten erfolgen könne. Die verbleibende Fläche könne weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke fasst die bisherige Diskussion zusammen. Die Mehrheit des Ausschusses spreche sich für Variante 4 mit Wendehammer aus. Sofern möglich und ohne negative Auswirkung auf die Fa. Siems Fenster + Türen, solle das Mischgebiet an der Hauptstraße zugunsten des allgemeinen Wohngebietes verkleinert werden. Außerdem soll das eingeschränkte Gewerbegebiet in nordöstlicher Richtung verlängert werden. Die Planung müsse entsprechend geändert werden.

 

Bei 2 Nein-Stimmen ergeht mehrheitlich folgender, geänderter Beschlussvorschlag: