Der Gemeinderat beschließt die Sanierung des Siedlungsbereiches im Umfeld der Blumenstraße/Rosenstraße (Straßenbau, RWK, Beleuchtung) wie zuvor aufgeführt in vier Bauabschnitten mit einem Gesamtkostenvolumen i. H. v. rd. 2.039.500,00 € in den Jahren 2019 - 2022 durchzuführen.

 

 


 

Eingangs wird durch FBL Siemen über die bisherigen Beratungen und den derzeitigen Sachstand berichtet.

 

Herr Dipl.-Ing. Klockgether erläutert die 4 verschiedenen Bauabschnitte. Die Bemessung des Regenwasserkanals richtet sich nach den neuen Vorgaben, d. h. aufgrund der vergangenen Starkregenvorfälle wurden die Werte wesentlich höher angesetzt und diese habe er in seinen Berechnungen mit berücksichtigt. Hydraulisch gefordert sind in diesem Bereich Durchmesser von bis zu DN 800. Weiterhin sind Preissteigerungen im Kanal- sowie Straßenbau in Höhe von 30 bis 40 % zu verzeichnen, die er auch schon bereits mitberücksichtigt habe. Somit sind die Herstellungskosten von rd. 1 Mio auf 2 Mio gestiegen. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass der Kanal nicht nur zu klein dimensioniert sondern auch abgängig ist. Sanierungsmaßnahmen würden hier keinen Sinn mehr machen.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzenden Claußen wird erklärt, dass die Verlegung der alten Pflastersteine zu teuer sei und neue Pflastersteine verwendet werden. Weiterhin erklärt er, dass die Verrohrung den einzelnen Bauabschnitten angepasst werde. Je größer die Bebauung verdichtet wird umso größer müssen die Regenwasserkanäle sein. Am Ende wird auf DN 800 vergrößert um die gesamte Ableitung des Regenwassers gewährleisten zu können. Weiterhin befürchtet er es nicht, dass durch Baufahrzeuge die neuhergestellten Straßen beschädigt werden können. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Hinterbebauung nach und nach durchgeführt werde.

 

Bürgermeister Pieper merkt an, dass die Gemeinde Wiefelstede nach und nach an weitere ältere Baugebiete herangehen muss. In diesem alten Wohnbaugebiet sind die Regenwasserkanäle mind. schon 50 bis 60 Jahre alt und größtenteils abgängig.

 

Ausschussmitglied Bruns merkt an, dass wohl keiner den schlechten Zustand des RW-Kanals bestreiten könne. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Aufgrabungsarbeiten alle Versorger gemeinsam ihre Leitungen wie z. B. für Strom, Gas, Wasser etc. verlegen sollen, um ein erneutes Aufnehmen der Pflasterung zu verhindern und sie könnten damit auch Kosten einsparen.

 

Durch FBL Siemen wird erläutert, dass bevor mit der Maßnahme begonnen werde, ein gemeinsames Gespräch mit allen Versorgern stattfinden werde. Ob hier eine bessere Zusammenarbeit als bisher geschehen, gewährleistet sei, ist abzuwarten. Seinerzeit war dies in der Kantstraße möglich, in dem Sanierungsbereich „Am Ostkamp“ ist dies nicht gelungen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Thom sagt Bürgermeister Pieper eine Übersicht über betroffene Siedlungsbereiche zu.

 

Auf weitere Anmerkung von Ausschussmitglied Thom weist FBL Siemen darauf hin, dass Versackungen in Straßen nur nach und nach in Angriff genommen werden können und nur wenn nicht ohnehin eine Sanierung vorgesehen sei. Nur bei Gefahrenstellen werde sofort gehandelt.

 

Ausschussmitglied Schröder ist ebenfalls der Auffassung, dass die vorgenannten Straßensanierungen durchzuführen seien. Die positive Lage der Finanzsituation der Gemeinde müsse so bleiben. Seines Erachtens gehe dies nicht ohne eine Straßenausbaubeitragssatzung, ansonsten müssen „wohl oder übel“ die Hebesätze erhöht werden.

 

Ausschussmitglied Helm spricht die seinerzeit durchgeführten Bereisungen des Straßen- und Verkehrsausschusses an. Jedes Ratsmitglied hatte die Möglichkeit, die Zustände der Straßen in Augenschein zu nehmen. Er bittet um Wiedereinführung der Bereisungen.

 

FBL Siemen erklärt, dass diese Bereisungen nicht jährlich stattgefunden haben. Aufgrund der Sommerpause und der Haushaltseinplanungen 2019 konnte eine Bereisung für diese Sitzung nicht vorgenommen werden.

 

Ausschussvorsitzender Claußen schlägt eine Bereisung des Straßen- und Verkehrsausschusses im Frühjahr 2019 vor.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: