a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für Mollberg, gemäߧ 35 Abs. 6 BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Entwurf der Außenbereichssatzung anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor und erläutert noch einmal das Prinzip einer solchen Satzung. Der Entwurf sei mit dem Landkreis abgestimmt. Durch die näheren Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben soll erreicht werden, dass sich diese in die Umgebung einfügen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Frau Abel, dass der Geltungsbereich nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sei, da vor Ort kein landwirtschaftlicher Betrieb existiere und somit keine Geruchsbelästigungen zu erwarten seien.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen zur vorhandenen Infrastruktur erklärt FBL Siemen, dass alle Bestandsgebäude an den vorhandenen Schmutzwasserkanal angeschlossen seien und neue angeschlossen werden müssen. Die Oberflächenentwässerung vor Ort durch Versickerung sei unproblematisch. Die Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser sei gesichert. Eine Bushaltestelle sei in der Nähe vorhanden. Er erinnert daran, dass es seit Jahren Probleme mit einer Bebauung in den dörflichen Gebieten gebe. An den geplanten Geltungsbereich grenze auf Rasteder Seite bereits eine vergleichbare Bebauung an.

 

Ausschussmitglied Weden führt an, dass man eigentlich keine weitere Zersiedelung wolle. Hier gehe es jedoch auch um die Entwicklungsmöglichkeiten zweier gewerblicher Betriebe. Der Geltungsbereich sei mit dem Landkreis abgestimmt worden. Eine weitere Reduzierung sei bekanntlich nicht möglich. Seine Fraktion werde der Planung daher zustimmen.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen  ist der Auffassung, dass man die Zersiedelung zwar vorantreibe, hier gehe es jedoch auch um die beiden Betriebe vor Ort. Sie sei froh, dass es gelungen sei, den Geltungsbereich zu verkleinern und stimmt dem Satzungsentwurf mit Bauschmerzen zu.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt Frau Abel, dass keine näheren Bestimmungen zur First- und Traufhöhe vorgesehen seien, da sich die Neubauten einfügen müssen. Staffelschosse dürften daher nicht entstehen. Hierrüber entscheide letztendlich der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde. Es gehe hier um eine Außenbereichssatzung und nicht um einen Bebauungsplan.

 

Ausschussmitglied Bruns sieht in der geplanten Bebauung keine Zersiedelung sondern eine Verlängerung der am Mollberger Weg bereits vorhandenen Bebauung. Letztendlich würde er einer solchen Satzung aber auch an anderer Stelle zustimmen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff verweist auf das Wohnbauflächenentwicklungs-konzept, wonach 20 % des Bedarfs in den dörflichen Ortsteilen abgedeckt werde soll. Mollberg zähle ausdrücklich nicht dazu. Da hier jedoch auch zwei Betriebe betroffen seien und auf Rasteder Seite bereits eine Bebauung am Mollberger Weg vorhanden sei, werde er sich der Stimme enthalten.

 

Bei einer Stimmenthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag: