a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Borbeck, Holtkamp" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu Anträgen an den Landkreis Ammerland auf Zulassung von Befreiungen zur First- und/oder Traufhöhe und zur örtlichen Bauvorschrift zur Dachgestaltung grundsätzlich eine negative Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, Bauformen auszuschließen, die sich nicht in das Ortsbild einfügen (wie Staffelgeschosse), und so den Charakter der Siedlung zu erhalten.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Ziel sei es, eine Nachverdichtung im zentralen Bereich des Ortsteils Borbeck zu ermöglichen. Durch das Anheben der GRZ auf 0,3 und die Erweiterung der überbaubaren Fläche könnten die Grundstücke flexibler bebaut werden. Mit einer GRZ von 0,3 könnten nur auf  rd. 1/3 der Grundstücksfläche Hochbauten entstehen. Dies wäre eine moderate Entwicklung des Baugebiets. Die Nachbarschaft werde schon durch das allgemeine Baurecht vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff spricht sich grundsätzlich für eine Nachverdichtung aus. Bisher sei es auch gelungen, diese mit den betroffenen Anwohner einvernehmlich zu regeln. Hier seien jedoch viele Bürger dagegen. Vor Jahren sei deshalb ein vergleichbares Vorhaben abgelehnt worden. Er hofft, dass ein Kompromiss gefunden werden kann. Durch eine Nachverdichtung leide die Wohnqualität. Auf der anderen Seite wolle man jedoch auch den Außenbereich schonen. Er habe dennoch Bedenken gegen geplante Änderung des Bebauungsplanes.

 

Frau Abel weist darauf hin, dass nur eingeschossige Einzelhäuser zulässig sein sollen. Durch örtliche Bauvorschriften sollen außerdem sogenannte Staffelgeschosse ausgeschlossen werden.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff wünscht sich eine kleinteiligere Bebauung und fragt, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, damit die Nachbarn nicht zu sehr gestört werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke erklärt Frau Abel, dass man bei den Festsetzungen die örtlichen Strukturen übernommen habe.

 

Ausschussmitglied Bruns weist darauf hin, dass sich in den letzten 10 Jahren vieles geändert habe. Es gebe zurzeit einen Mangel an Wohnraum. Die geplante Nachverdichtung hält er ebenfalls für moderat. Hier werde lediglich die Möglichkeit einer Bebauung geschaffen und keine Pflicht. Diese Möglichkeit werde eventuell erst von den Kindern oder Enkelkindern zu einem späteren Zeitpunkt genutzt. Seine Fraktion werde der Änderung des Bebauungsplanes daher zustimmen.

 

Ausschussmitglied Weden berichtet, dass es in seiner Fraktion in diesem Fall unterschiedliche Meinungen gebe. Eine Nachverdichtung sei bereits an vielen Orten durchgeführt worden. Hier liege ein ähnlicher Sachverhalt vor. Es gebe keinen Anspruch darauf, dass alles so bleibt wie es ist. Außerdem werde niemand zu einer Nachverdichtung gezwungen. Zurzeit würden viele Grundstücke geteilt werden. Grundstücke in neuen Baugebieten hätte nur eine Größe von rd. 600 m². Maßnahmen zur Innenentwicklung seien grundsätzlich besser als eine Entwicklung im Außenbereich. Insofern könne er die Bedenken von Ausschussmitglied Müller-Saathoff nicht teilen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Weden.

 

Ausschussmitglied Nacke berichtet, dass man die Angelegenheit im Vorfeld intensiv erörtert habe. Die Frage sei nicht leicht zu beantworten. Auf der einen Seite wolle man die Möglichkeit schaffen zu bauen, auf der anderen Seite sehe man aber auch den Schutzstatus der Nachbarn. Einige Kritikpunkte seien jedoch hinnehmbar, wie beispielsweise die Zunahme des Verkehrs. Dass der Nachbar in den Garten hineinblicken könne, könne für den Einzelnen durchaus belastend sein. Maßnahmen zur Innentwicklung wurden bereits an den verschiedensten Stellen durchgeführt. Das Wohngebiet am Holtkamp in Borbeck habe bereits einen Siedlungscharakter und sei insofern vergleichbar mit dem Wohngebiet Blumenstraße/Rosenstraße in Wiefelstede. In diesen alten Siedlungen sei damals die Möglichkeit zur Tierhaltung und somit zur Selbstversorgung ein wichtiges Ziel gewesen. Der Verkauf solcher Grundstücke sei wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit eher schwierig. Er werde der Planung daher zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erinnert noch einmal an die Gründe für die Ablehnung einer Nachverdichtung vor 10 Jahren. Auch jetzt seien 80 % der Anwohner dagegen. Vielleicht sollte man lediglich Anbauten ermöglichen, die weniger massiv sein sollten als die Bebauung an der Straßenseite.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass Anbauten lediglich im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig seien.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Frau Abel, dass der bestehende Bebauungsplan von 1965 keine Festsetzungen zur Firsthöhe und zur Traufhöhe enthalte. Diese würden jetzt erstmals in den Bebauungsplan aufgenommen. Ebenfalls vorgesehen seien örtliche Bauvorschriften unter anderem zur Dachgestaltung. Zulässig sei nur eine eingeschossige Bauweise.

 

FBL Siemen schlägt vor, in der heutigen Sitzung festzulegen, dass Befreiungen zur First- und Traufhöhe und zur örtlichen Bauvorschrift zur Dachgestaltung grundsätzlich nicht zulässig seien.

 

Ausschussmitglied Kruse hält die Entscheidung über die geplante Nachverdichtung ebenfalls für schwierig. Man wolle die Innenentwicklung jedoch forcieren und werde der Planung daher zustimmen, auch weil die Bebauung auf Freiwilligkeit beruhe.

 

Ausschussmitglied Bruns befürwortet den Vorschlag von FBL Siemen, sich grundsätzlich gegen Befreiungen auszusprechen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt FBL Siemen, dass ein Aufhäufen des Bodenaushubes auf den Grundstücken zwar möglich sei, der Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen jedoch die fertige Straße sei.

 

Ausschussmitglied Stolle kündigt an, sich der Stimme zu enthalten. Die Vorgänge auf der Bürgerversammlung hätten ihr zu denken gegeben.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff beantragt, die Beratung zu vertagen.

 

BM Pieper schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Zusatz zu ergänzen, dass Anträgen auf Zulassung von Befreiungen zur Firsthöhe, zur Traufhöhe und zur örtlichen Bauvorschrift zur Dachgestaltung grundsätzlich nicht zugestimmt wird.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt zunächst über den Vorschlag von Ausschussmitglied Müller-Saathoff abstimmen.

 

Der Antrag von Ausschussmitglied Müller-Saathoff auf Vertagung der Beratung wird mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Nacke einzeln über die Beschlussvorschläge und über den Vorschlag von Bürgermeister Pieper abstimmen.

 

Ausschussmitglied Schröder weist daraufhin, dass der Vorschlag von BM Pieper über die gesetzliche Regelung hinausgehe und er daher Bedenken habe. Hier sollte kein Beschluss gefasst sondern besser eine Empfehlung ausgesprochen werden.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass der Landkreis Anträgen auf Zulassung einer Befreiung nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zustimme.

 

Für Ausschussvorsitzenden Nacke ist eine Empfehlung zu wenig. Er schlägt vor, die rechtliche Zulässigkeit des Beschlussvorschlages zu den Befreiungen bis zur VA-Sitzung vom Landkreis prüfen zu lassen. Dieser könne gegebenenfalls in der VA-Sitzung noch geändert werden.

 

Der Ausschuss stimmt zu den nachfolgenden Beschlussvorschlägen wie folgt ab:

 

a) 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

b) 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

c) 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen