a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)     Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“; gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Herr Taudien, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Ziel der Planung sei es, den Bestand zu sichern und Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Teusner hofft, dass die Geruchsemissionen des Hähnchenmaststalles berücksichtigt wurden. Er frage sich jedoch, was mit dessen Feinstaubemissionen sei, die insbesondere beim Ausstallen entstehen würden. Solange nicht geklärt sei, ob hierdurch gesundheitliche Schäden verursacht werden könnten, habe er große Bedenken gegen die Planung, obwohl er diese grundsätzlich befürworte.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass nur gesicherte Erkenntnisse in Planungen eingestellt werden müssen. Bei den Feinstaubimmissionen würden gesicherte Erkenntnisse jedoch fehlen. Die rechtlichen Vorgaben würden somit eingehalten.

 

Herr Taudien erklärt, dass bei der Errichtung von Stallanlagen im Genehmigungsverfahren der Nachweis der Unbedenklichkeit zu erbringen sei. Dies sei somit kein Belang der Bauleitplanung.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass hier die Baugenehmigung bereits vorliege. Durch die Planung könnten möglicherweise Restriktionen für den Landwirt hervorgerufen werden.

 

Bei 1 Nein-Stimme ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: