a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)     Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“; gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

 

  

 


 

Ratsmitglied Müller-Saathoff erklärt die Ablehnung seiner Partei zu diesem Beschluss mit der Nähe zu der Hähnchenmastanlage und der Nähe zur angrenzenden Siedlung.

 

Alsdann ergeht mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgender Beschluss: