Sitzung: 25.06.2019 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1341/2019
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das
Wegeflurstück 171/13 der Flur 11 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es
handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße.
Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.775 m².
Ohne Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: