Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des
Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück
171/13 der Flur 11 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es handelt sich hierbei um die
Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße. Die zu widmende Fläche hat
eine Größe von 1.775 m².
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im Bebauungsplangebiet Nr. 118 II „Erweiterung
Gewerbegebiet Eisenstraße“ sind die Endausbauarbeiten der Gemeindestraße
abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße kann daher als Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich hierbei um die
Verlängerung der bereits gewidmeten „Eisenstraße“. Die Größe der zu widmenden
Fläche beträgt 1.775 m² (Flur 11, Flurstück 171/13).
Die Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.
Finanzierung:
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Anlagen:
Übersichtsplan Eisenstraße