a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 II "Wiefelstede, Am Brinkacker" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung wird verzichtet.

 


 

Herr Janssen, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

FDL Quathamer weist darauf hin, dass die Anbindung hauptsächlich über die Straße „Am Brinkacker“ vorgesehen sei.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt Herr Janssen, dass eine Erweiterung der Kindertagesstätte über die Geruchsgrenze hinaus nicht zulässig sei.

 

Ausschussmitglied Helm schlägt vor, die Freiflächen innerhalb der Geruchszone vorzusehen.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass das Baufenster ausreichend groß bemessen sei.

 

Herr Janssen, NWP, führt zum Vorschlag von Ausschussmitglied Helm aus, dass in der Geruchszone nur Stellplätze zulässig seien, nicht jedoch Außenspielflächen der Kindertagesstätte.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist der Auffassung, dass geeignete Maßnahmen gefunden und umgesetzt werden müssten, um die Gerüche der Kläranlage zu minimieren, da Eltern mit Kleinkindern sehr sensibel reagieren würden.

 

Herr Janssen macht deutlich, dass nur Maßnahmen an der Quelle der Geruchsemissionen sinnvoll seien.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt BM Pieper, dass eine Wohnnutzung über der Kindertagesstätte nicht vorgesehen sei. Ein Verkauf der nicht benötigten Flächen an den bisherigen Eigentümer sei nicht geplant und aufgrund des Zuschnitts auch nicht sinnvoll. Der Geltungsbereich sei größer als die Fläche des erworbenen Grundstücks, da in ihm unter anderem Wege- und Grünflächen enthalten seien, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde befänden.

 

Herr Janssen, NWP, verweist auf die Überlappung des Geltungsbereichs mit den angrenzenden Bebauungsplänen.

 

Ausschussmitglied Schröder hält die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets wegen der bestehenden Geruchsimmissionsgrenzwerte für problematisch. Hierdurch sei eine zu einem späteren Zeitpunkt eventuell erforderlich werdende Erweiterung der Kläranlage kaum noch möglich. Dies könne wiederum zu Konflikten mit dem Betreiber EWE führen. Er schlägt daher die Festsetzung eines Sondergebietes vor.

 

FDL Quathamer weist daraufhin, dass die Kläranlage bereits durch die bestehenden Nutzungen im Umfeld in ihrer Erweiterungsmöglichkeit eingeschränkt sei. So sei der zulässige Immissionswert beispielsweise beim Gewerbeobjekt Kirchweg 2 bereits teilweise überschritten (siehe Anlage „Gesamtdarstellung Geruchsimmissionen Nahbereich“ zur Beratungsvorlage). Bei Ausweisung eines Sondergebietes sei zudem das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB nicht anwendbar.

 

BM Pieper schlägt vor, die Ergebnisse aus dem Bauleitplanverfahren abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Weden schlägt vor, die Parkplätze in die Geruchszone zu legen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: