a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation vor. Das Maß der baulichen Nutzung bleibe unverändert. Zum Thema Verkehr seien keine Hinweise und Anregungen eingegangen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass die Nachtzeit gemäß der TA Lärm von 22.00 bis 06.00 Uhr gehe. Wohnungen im Obergeschoss seien konkret nicht geplant, aber schon mit der aktuellen Planung möglich.

 

Ausschussmitglied Teusner würde Wohnungen im Obergeschoss begrüßen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass sie davon ausgehe, dass keine Eichen an den Zufahrten beseitigt werden. Die Zufahrten würden durch die Planung nicht geändert.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: