Der Gemeinderat stimmt den Trägerverträgen für die Kindertagesstätten Heidkamp und Metjendorf zwischen dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ammerland e. V. und der Gemeinde Wiefelstede in der in der Ausschuss-Sitzung für Generationen und Soziales am 18.11.2019 zur Beratung vorgelegten Entwurfsform mit der Ergänzung zu § 4 Abs 2 des Vertrages zu.

    

 


 

Ratsmitglied Bäcker bittet, in den vorliegenden Trägerschaftsverträgen für die Kindergärten Heidkamp und Metjendorf unter § 4 Absatz 2 eine Änderung vorzunehmen. Hier steht: „Bei Neueinstellung und Kündigung von Leitungspersonal ist das einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen“. Sie bitte um Ergänzung, dass ein Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung/ der politischen Gemeinde herzustellen sei.

 

FBL Lemp erwidert, dass hier grundsätzlich nur die Verwaltung vorgesehen sei und dies so mit dem DRK abgesprochen sei. Die Einstellung und Kündigung des Personals obliege grundsätzlich dem Arbeitgeber. 

 

Ratsmitglied Schröder führt ergänzend an, dass richtigerweise Gemeinde und politische Gemeinde aufgeführt werden sollte.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass es sich hier nur um die Leitungsstellen handele. Für Entscheidungen sei dann künftig der Verwaltungsausschuss zuständig, was zu Verzögerungen hinsichtlich der Entscheidungen führe.

 

FBL Lemp macht darauf aufmerksam, dass diese Verträge analog den Verträgen mit der AWO seien. Es sei nicht gut, wenn verschiedene Verträge geschlossen werden.

 

Ratsmitglied Geerdes teilt mit, dass er die Verträge so belassen würde. Er halte es für problematisch, wenn der VA ein Mitspracherecht habe. Er hinterfragt, was wäre, wenn der VA einer Entscheidung widerspreche, da die Mitglieder des Verwaltungsausschusses keinen Einblick in das Verfahren hätten und insofern auch keine sachlichen Gründe für eine Ablehnung eines Beschlussvorschlages anführen könne. 

 

Ratsmitglied Bäcker bittet nochmals ausdrücklich darum, ein Einvernehmen auch mit der Politik herzustellen.

 

Verständnis für den Antrag von Bäcker zeigt Ratsmitglied Weden im Hinblick auf die jüngere Vergangenheit in einer anderen Trägerschaft.

 

Ratsmitglied Bruns erkundigt sich nach dem Mitspracherecht des Verwaltungsausschusses.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass das Bewerbungsverfahren beim DRK unter objektiven Kriterien stattfinde. Diese könne von der Verwaltung nicht widerlegt werden. Insofern habe auch der Verwaltungsausschuss grundsätzlich nicht die Möglichkeit, anders als vom Träger vorgeschlagen zu entscheiden. Die Verwaltung könne nach Absprache mit dem DRK die Änderungen vornehmen, wenn das vom Rat gewünscht werde.

 

 

„Bei Neueinstellungen und Kündigungen von Leitungspersonal ist das Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung und der politischen Gemeinde herzustellen.“

 

Diesem Antrag  mit 15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung entsprochen.

 

Alsdann lässt Ratsvorsitzende Stolle über die Verträge mit der gerade beschlossenen Ergänzung  abstimmen.  Ratsvorsitzende Stolle lässt zunächst über den Antrag von Ratsmitglied Bäcker auf Ergänzung des § 4 Abs 2 des Vertrages entscheiden. Der Wortlaut des Vertrages soll heißen:

 

Alsdann ergeht mit 6 Enthaltungen einstimmig mit der vorstehenden Änderung folgender Beschluss: