a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Antrag des Hegerings Wiefelstede auf Erlass der Hundesteuer für Jagdhunde zuzustimmen und beschließt die dem Verwaltungsausschuss am 09.12.2019 vorgelegten und dem Protokoll beigefügten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede.

 

 

 


 

Ratsvorsitzende Stolle erteilt Herrn Wilfried Helmsen das Wort zur Stellungnahme.

 

Helmsen bedankt sich für die die Möglichkeit einer kurzen Stellungnahme. Jeder Jäger, der eine Jagd pachte,  zahle eine Jagdsteuer Die Hundesteuer für den Jagdhund sei extra zu entrichten.In der Gemeinde Wiefelstede fallen jährlich allein 70 Teile Rehwild dem Verkehr zum Opfer. Bislang bergen die Jäger zu jeder Tages- und Nachtzeit diese Tiere und verbringen diese in ihrer Jagd. Dazu seien die Jäger jedoch nicht verpflichtet. Das sei Gemeindeaufgabe. Diese müsste die Tiere bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kampe entsorgen. Die Kosten für ein Rehwild betrage 7,- Euro plus MWST die Transportkosten kämen noch hinzu.

 

Das Wort wird auch Herrn Michael Sander, Hegeringleiter Wiefelstede, erteilt.

Dieser weist darauf hin, dass viele verletzte  Tiere noch leben, wenn ein Unfall gemeldet werde. Das Tier müsse noch gegebenenfalls nachgesucht und erlegt werden. Hierfür sei ein ausgebildeter Jagdhund unerlässlich. Das könne die Gemeinde nicht gewährleisten. 

 

Ratsmitglied Becker erklärt, dass die Jäger diese Aufgaben nicht wahrnehmen müssen. Ein flüchtiges verletztes Tier sei nur mit einem ausgebildeten Jagdhund aufspürbar. Er befürworte die Befreiung der Jagdhunde von der Hundesteuer.

 

Ratsmitglied Bruns erklärt, dass er sich den Jägern sehr verbunden fühle.  Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen weil dies gleichzeitig eine Anerkennung für die Dienste für die Allgemeinheit sei.

 

Auch Ratsmitglied Kossendey befürwortet den Antrag. Er habe sich eine Landkreiseigene Regelung gewünscht. Dies sei jedoch nicht absehbar. Wesentlich sei die Gemeinnützigkeit der Jäger. Diese sollen zukünftig nicht weiter belastet werden.

 

Ratsmitglied Müller-Saathoff berichtet, dass die Grünen die Arbeit der Jäger sehr wertschätzen und dass die Arbeit einen ehrenamtlichen Charakter habe. Seine Fraktion unterstütze die Jäger unter anderem bei Aufforstungsprojekten. Sicherlich sei die Jagd ein Hobbie. Das geschossene Wild verbleibe beim Jäger. Auch werde der Jagdhund nicht ausschließlich für die Nachsuche bei Wildunfällen eingesetzt. Die Hundesteuer sei im Verhältnis zum Ganzen nur eine kleine Summe. Man müsse den Einsatz der Jäger für die Allgemeinheit vergleichen mit dem Einsatz der Feuerwehrleute. Es müsse eine Gleichbehandlung stattfinden. Er könne dem Antrag nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Weden teilt mit, dass seine Fraktion in diesem Punkt nicht einheitlich aufgestellt sei. Die Jagd sei mit einem großen Anteil Ehrenamt verbunden. Gleichwohl sei die Jagd ein Hobbie. Die Hundesteuerbefreiung heiße eine Begünstigung einer Personengruppe. Vergleiche man die Jäger mit Rentnern, die beispielsweise einen Hund aus sozialen Gründen halten, oder Personen, die einen Schutzhund hätten, sei es schwierig, hier eine klare Linie zu ziehen. Feuerwehrleute oder Trainer im Sportverein bekämen auch keine steuerlichen Erleichterungen. Eventuell könne man auch die Jagdsteuer ändern.

 

Ratsmitglied Claußen ärgert sich über den Vergleich von Feuerwehr und Jagd. Diese beiden Komponenten seien nicht vergleichbar. Die Jäger würden beispielsweise keine Förderanträge stellen. Er korrigiert die Aussage von Helmsen, denn die Entsorgung von Gatterwild koste ihm pro Tier 40,- Euro  zzgl. MWST weil er im Wasserschutzgebiet wohne.

 

Ratsmitglied Becker erklärt, dass die Polizei verunfalltes Wild auch erschießen würde. Die Nachsuche sei aber nur mit einem Jagdhund möglich. Der Vergleich mit dem Ehrenamt sei schwierig, weil die meisten Ehrenämter keine Folgekosten mit sich bringen würden. Das sei bei den Jägern anders. Die Haltung eines  Jagdhundes verursache Folgekosten.

 

Beigeordneter Helm befürwortet eine Aufwandspauschale pro Fall als Anerkennung. Einer Steuerbefreiung könne er wegen der Gleichberechtigung von anderen Ehrenämtern nicht zustimmen.

 

Ratsvorsitzende Stolle lässt zunächst den Beschlussvorschlag b) abstimmen. Demnach würde dem Antrag des Hegerings auf Erlass der Hundesteuer nicht entsprochen.

 

Dieser Vorschlag wird mit  9 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Alsdann wird über den Beschlussvorschlag a) auf Änderung der Hundesteuersatzung abgestimmt:

 

Bei 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen ergeht folgender Beschluss: