Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 40,35 Euro auf 28,13 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen auf unveränderte 21,35 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2020 festzusetzen und

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2019 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: