Der Verwaltungsausschuss beschließt, dieses Thema zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Die Angelegenheit wird Gegenstand der Beratungen im nächsten Bau- und Umweltausschuss.

 


 

BM Pieper geht noch einmal auf die aktuelle Situation ein. Die Gemeinde sei verpflichtet, der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet substanziell Raum zu verschaffen. Das Ergebnis der Windkraftpotenzialstudie liege jetzt vor, der Auftrag aus dem Rat vom 30.09.2019 sei damit abgeschlossen. Zum Hinweis aus der Einwohnerfragestunde, besser ein Holzkraftwerk anstelle von Windrädern zu errichten, erklärt er, dass ohne eine Ausweisung von Flächen für Windenergie auf jeder geeigneten Fläche im gesamten Gemeindegebiet Windräder errichtet werden könnten. So sehe es das Gesetz vor.

 

Herr Aufleger, NWP, erläutert anschließend sehr ausführlich anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation das Standortkonzept Windenergie. Er geht hierbei auf den Anlass der Planung, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die einzuhaltenden Arbeitsschritte zur Ermittlung der harten und weichen Tabukriterien und anschließend auf die allgemein üblichen Abstandsregelungen in den Bereichen „Tabuzonen Siedlung“, Tabuzonen Infrastruktur“ und „Tabuzonen Natur und Landschaft“, die in der Studie angewandt wurden, ein. Der Bereich „Tabuzone Raumordnung“ enthalte keine für die Gemeinde relevanten Kriterien. Die Auswirkungen in den einzelnen Bereichen stellt er anhand von Karten dar. Insgesamt hätten sich nach Abzug der harten und der weichen Tabuzonen die sogenannten Positivflächen im Gemeindegebiet ergeben, die jedoch für mindestens eine Windenergieanlage (WEA) geeignet sein müssten. Auch hierzu präsentiert er eine Karte.

 

Die Positivfläche in der Gemeinde Wiefelstede hätte demnach eine Größe von rd. 61 ha. Nach dem planungsrechtlichen Ansatz des Windenergieerlasses der Landes Niedersachsen würde sich jedoch unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 20 % aufgrund der Tatsache, dass das Land davon ausgehe, dass nur der Turm in der Fläche stehen müsse, eine Fläche in der Größe von mindestens rd. 75 ha ergeben. Eine Beurteilung gemäß der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW ergebe hingegen eine Fläche von mindestens 115 ha. Dies habe zur Folge, dass bei einer Darstellung aller ermittelten Potenzialflächen der Gemeinde im Flächennutzungsplan nicht sicher davon ausgegangen werden könne, dass der Windenergie ausreichend substanzieller Raum eingeräumt werde. Die Gemeinde müsse in diesem Fall die weichen Tabuzonen prüfen und gegebenenfalls reduzieren. Im Rahmen von 75 ha bis 115 ha könne die Gemeinde relativ sicher davon ausgehen, der Windenergie substanziell Raum gegeben zu haben.

 

Hierzu wurden drei Varianten geprüft, wobei die Variante 3 „Entlassung von Landschaftsschutzgebieten als weiche Tabuzone“ sich als ungeeignet erwiesen habe, da sie keinen weiteren Raum für die Windenergie ergebe. Einen ausreichenden Effekt hätten hingegen die Reduzierung der weichen Tabuzonen zu Wohngebieten pauschal um je 100 m (Variante 1) und die Entlassung des Waldes als weiche Tabuzone (Variante 2). Er sei der Auffassung, dass der Wald als weiches Kriterium erhalten bleiben sollte, da dieser unter anderem auch der Naherholung und dem Tourismus diene und wichtige Schutzgebiete umfasse. Er empfehle daher die Variante 1, sofern sich die Gemeinde für die Fortführung der Windplanung entscheide.

 

Ausschussvorsitzender Nacke sieht den Auftrag aus dem Gemeinderat ebenfalls als abgeschlossen an. Das Ergebnis der Windkraftpotenzialstudie sollte daher heute zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Aufleger, dass die geplante Stromtrasse im Gegensatz zur Trasse der A 20 noch nicht berücksichtigt wurde. Zum jetzigen Planungsstand handele es sich nur um eine Trasse. Der zu betrachtende Abstand zu den Leitungen könne somit noch nicht bestimmt werden. Dieser sei jedoch relativ gering.

 

Ausschussmitglied Weden bittet um Auskunft, welche Auswirkungen eine Reduzierung der Referenzhöhe auf 180 m auf die Studie habe.

 

Herr Aufleger erklärt, dass die Potenzialfläche nach Abzug der harten Tabuzonen dann noch größer werde, und demnach die notwendige Potenzialfläche ebenfalls größer sein würde. Allerdings warne er vor einer solchen Reduzierung, da sie nicht dem Planungsansatz des Windenergieerlasses entspreche, der von 200 m hohen WEA ausgehe. Eine Planung mit einer geringeren Referenzhöhe sei gerichtlich bereits „einkassiert“ worden.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass ein Abstand in Höhe des Dreifachen der Anlagenhöhe zu Wohngebäuden wegen der optisch bedrängenden Wirkung als rechtssicher anerkannt sei. Auch er bestätigt, dass der Auftrag des Gemeinderates nunmehr erledigt sei. Über das Ergebnis sollte in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass die Initiative hierzu von der Verwaltung oder aus der Politik kommen müsse. In der heutigen Sitzung sollte das Ergebnis der Windkraftpotenzialstudie lediglich zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen werden.

 

Ausschussmitglied Weden erwidert , dass dieses erfolgen werde.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: