a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 33 A „Wohngebiet ehemalige Tennishalle“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Ratsmitglied Müller-Saathoff berichtet, dass seine Partei dem Bebauungsplan zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass die Wohnbauentwicklung in Metjendorf etwas Besonderes sei. Dier hier vorliegende Planung zeichnet sich durch die Zuwegung, die Grünstreifen, dem Regenrückhaltebecken sowie der Bepflanzung mit heimischen Pflanzen aus. Hier würden 35 bis 38 Wohnungen entstehen. Weitere Bauvorhaben in Metjendorf schließen sich an, sodass 50 neue Wohneinheiten insgesamt gebaut werden. Damit sei Metjendorf sehr gut aufgestellt. Kritisch sieht er die sehr schnelle Entwicklung.

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschluss: