Bürgermeister Pieper gratuliert zunächst allen Ratskolleginnen und –kollegen zur Wahl in den Gemeinderat. Bürgermeister Pieper verpflichtet alle Ratsmitglieder gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ihre Aufgaben nach Besten Wissen und Gewissen wahrzunehmen und dabei die Gesetze zu wahren. Er nimmt sodann die Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vor und weist auf die den Ratsmitgliedern obliegenden Pflichten nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG hin.