Sitzung: 01.11.2021 Gemeinderat
Vorlage: B/1866/2021
Bürgermeister Pieper gratuliert zunächst allen
Ratskolleginnen und –kollegen zur Wahl in den Gemeinderat. Bürgermeister Pieper
verpflichtet alle Ratsmitglieder gem. § 60 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ihre Aufgaben nach Besten Wissen und
Gewissen wahrzunehmen und dabei die Gesetze zu wahren. Er nimmt sodann die
Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vor und weist auf die den Ratsmitgliedern
obliegenden Pflichten nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG hin.