Vorschlag / Empfehlung:

 

a)         Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Brink“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

   

  

 


Ausschussvorsitzender Nacke begrüßt Frau Abel vom Planungsbüro NWP.

 

Frau Abel vom Planungsbüro NWP erläutert die Planung anhand einer Präsentation (s. Anlage). Hierbei erläutert Frau Abel die Planungshintergründe und die Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich, ob durch die zugelassenen Pultdächer für die vorhandene Bebauung gegebenenfalls ein Schattenwurf ergeben könnte.

 

Hierzu entgegnet Frau Abel, dass hier die Abstandvorschriften der Nieders. Bauordnung beachten werden müssen und hierdurch ein Nachbarschutz gegeben ist.

 

Weiterhin wirft Ausschussmitglied Helm die Frage auf, warum die örtlichen Einfriedungsvorschriften von den sonst üblichen Einfriedungsvorschriften abweichen.

 

Bürgermeister Pieper gibt hier zu Bedenken, dass bereits andere Einfriedungsformen in der vorhandenen Bebauung vorhanden sind. Daher wurde eine etwas abweichende Festsetzung vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Teusner hält die Traufhöhe von 4,50 m für sehr hoch. Er sei der Auffassung, dass hierdurch Vorhaben entstehen könnten die optisch wie zwei vollgeschossige Gebäude aussehen könnten.

 

Frau Abel teilt hierzu mit, dass dieses rein rechnerisch nicht möglich ist. Die Festsetzung der Traufhöhe ist aber durchaus großzügig erfolgt, da ja auch eine Entwicklungsmöglichkeit für das Baugebiet gegeben sein soll.

 

Ausschussmitglied Kruse  merkt an, dass unter Punkt 8 der Hinweise des Bebauungsplanes der Text verloren gegangen ist.

 

Frau Abel wird diesen Text wieder aufnehmen.

 

Ausschussmitglied Badet ist der Auffassung, dass man hier klimafreundliche Maßnahmen fördern sollte. Ggfs. könnte es eine Förderung geben für die Nutzung von Regenwasser oder für die Nutzung von Baumbestand um zu kühlen.

 

Hierzu merkt Frau Abel an, dass ja bereits erste Schritte in diese Richtung gemacht, werden wenn man sich die Festsetzungen zu der Oberflächenentwässerung ansieht.

 

Ausschussmitglied Teusner zeigt sich erfreut, dass einige lang geforderten Festsetzungen wie der Verzicht auf Schottergärten und  das Verbot von Plastikzäunen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. Auch die Festsetzungen zu der Regenwasserversickerung sind erfreulich. Jedoch sei der Hintergrund ja nur, dass die Rohre in den Siedlungsbereichen zu klein sind. Herr Teusner ist aber der Auffassung, dass noch mehr passieren muss. Er fordert die Nutzung von Solarenergie, Gründächer und auch eine Pflanzpflicht für Bäume. Die Wertigkeit des Themas Klimaschutz ist für Herrn Teusner zu gering

 

Seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen könne keine Zustimmung zu dem Beschluss erfolgen.     

 

Mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ergeht nach der Aussprache folgender Beschlussvorschlag: