Sitzung: 29.11.2021 Bau- Umwelt und Klimaausschuss
Vorlage: B/1925/2021
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 16 „Am Brink“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit
§§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.
Ausschussvorsitzender
Nacke begrüßt Frau Abel vom Planungsbüro NWP.
Frau
Abel vom Planungsbüro NWP erläutert die Planung anhand einer Präsentation (s.
Anlage). Hierbei erläutert Frau Abel die Planungshintergründe und die
Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der Bürger.
Ausschussmitglied
Helm erkundigt sich, ob durch die zugelassenen Pultdächer für die vorhandene
Bebauung gegebenenfalls ein Schattenwurf ergeben könnte.
Hierzu
entgegnet Frau Abel, dass hier die Abstandvorschriften der Nieders. Bauordnung
beachten werden müssen und hierdurch ein Nachbarschutz gegeben ist.
Weiterhin
wirft Ausschussmitglied Helm die Frage auf, warum die örtlichen
Einfriedungsvorschriften von den sonst üblichen Einfriedungsvorschriften
abweichen.
Bürgermeister
Pieper gibt hier zu Bedenken, dass bereits andere Einfriedungsformen in der
vorhandenen Bebauung vorhanden sind. Daher wurde eine etwas abweichende
Festsetzung vorgesehen.
Ausschussmitglied
Teusner hält die Traufhöhe von 4,50 m für sehr hoch. Er sei der Auffassung,
dass hierdurch Vorhaben entstehen könnten die optisch wie zwei vollgeschossige
Gebäude aussehen könnten.
Frau
Abel teilt hierzu mit, dass dieses rein rechnerisch nicht möglich ist. Die
Festsetzung der Traufhöhe ist aber durchaus großzügig erfolgt, da ja auch eine
Entwicklungsmöglichkeit für das Baugebiet gegeben sein soll.
Ausschussmitglied
Kruse merkt an, dass unter Punkt 8 der
Hinweise des Bebauungsplanes der Text verloren gegangen ist.
Frau
Abel wird diesen Text wieder aufnehmen.
Ausschussmitglied
Badet ist der Auffassung, dass man hier klimafreundliche Maßnahmen fördern
sollte. Ggfs. könnte es eine Förderung geben für die Nutzung von Regenwasser
oder für die Nutzung von Baumbestand um zu kühlen.
Hierzu
merkt Frau Abel an, dass ja bereits erste Schritte in diese Richtung gemacht,
werden wenn man sich die Festsetzungen zu der Oberflächenentwässerung ansieht.
Ausschussmitglied
Teusner zeigt sich erfreut, dass einige lang geforderten Festsetzungen wie der
Verzicht auf Schottergärten und das
Verbot von Plastikzäunen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. Auch die
Festsetzungen zu der Regenwasserversickerung sind erfreulich. Jedoch sei der
Hintergrund ja nur, dass die Rohre in den Siedlungsbereichen zu klein sind.
Herr Teusner ist aber der Auffassung, dass noch mehr passieren muss. Er fordert
die Nutzung von Solarenergie, Gründächer und auch eine Pflanzpflicht für Bäume.
Die Wertigkeit des Themas Klimaschutz ist für Herrn Teusner zu gering
Seitens
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen könne keine Zustimmung zu dem Beschluss
erfolgen.
Mit
9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ergeht nach der Aussprache folgender
Beschlussvorschlag: