a)            Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)           Weiter stellt der Rat die 135. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung fest.

 


 

Ratsmitglied Weden erkundigt sich, ob über die Flächen östlich und westlich des Schulweges getrennt abgestimmt werden könne. Ferner erkundigt er sich, ob alle Stellungnahmen sich auf die gesamte Fläche des Flächennutzungsplanes beziehen. In Metjendorf sei die Infrastruktur für die Schule ausgelastet. Wenn durch eine Planänderung allerdings der Baubeginn des Kindergartens in Gefahr gerate, müsse man sich enthalten.

Bürgermeister Pieper erwidert, dass die Stellungnahmen für den Flächennutzungsplan sich auf die gesamte Fläche beziehen. Wenn jetzt am Ende der Planungen und Beratungen noch eine wesentliche Veränderung erfolgen sollte, sei dieses bauplanungsrechtlich problematisch. Daher bittet er, über die Flächennutzungsplanänderung für die gesamte Fläche abzustimmen. Der Bebauungsplan sei ohnehin nur für die kleinere Fläche vorgesehen, so dass über eine Erweiterung ein neues Planverfahren durchzuführen sei. Die Handlungsoptionen für den Rat bliebe in vollem Umfang erhalten.

Ratsmitglied Becker schließt sich Weden an. Ihm gehe das alles viel zu schnell. Seine Fraktion werde sich enthalten weil sonst der Kindergarten nicht gebaut werden könne. Die Nachfrage nach Grundstücken werde in naher Zukunft einbrechen wegen der enorm steigenden Kosten und Zinsen.

Ratsmitglied Kuck schließt sich dem Vorredner an.

Ratsvorsitzender Nacke erklärt, dass alle Stellungnahmen eingegangen seien und sich diese auf die ganze Fläche beziehen. Aus seiner Sicht sei es nicht zulässig, über Teilflächen getrennt abzustimmen.

Weden erkundigt sich, ob selbst bei Teilung der Abstimmung der Bau des Kindergartens sichergestellt sei.

Bürgermeister Pieper antwortet, dass ohne F-Plan-Änderung auch der B-Plan nicht in Kraft treten könne und eine Baugenehmigung wohl nicht erteilt werden könne, da es sich bauplanungsrechtlich um einen Außenbereich handele, in dem eine Kita-Bau nicht zulässig sei.

Ratsmitglied Schröder erkundigt sich, wie dann im Außenbereich eine Feuerwehr geplant und genehmigt werden könne. Der Kindergarten befinde sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Bürgermeister Pieper erwidert, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien. Für die Fläche Heidkamp gebe es einen positiven Bauvorbescheid durch den Landkreis; der Flächennutzungsplan sei noch zu korrigieren, was für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes vorgesehen sei. Der Bereich, in dem der Kindergarten vorgesehen sei, befinde sich klar im Außenbereich.

Eine Aufteilung in A und B des Flächennutzungsplanes sei nach den  Ausführungen nicht zulässig, erklärt Ratsvorsitzender Nacke.

Auf Wunsch einiger Ratsmitglieder findet eine kurze Sitzungsunterbrechung für interne Abstimmungen statt.

Ratsmitglied Weden bedankt sich für die Unterbrechung und erklärt, dass er mit „einer Faust in der Tasche“ zustimmen werde. Er wolle den B-Plan 153 und den Bau des Kindergartens nicht gefährden.

Ratsmitglied Müller-Saathoff unterstützt Herrn Becker. Er wollte in der Vergangenheit auch den F-Plan teilen. Dann hätte man heute auch getrennt abstimmen können.

Alsdann ergeht mit 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen folgender Beschluss: