Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer alternativen Lösungsfindung für die Straßensanierung „Zwischenahner Damm“, mit einer Fahrbahnbreite von bis zu 4,00 m.


FDL Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er hebt hervor, dass die Förderrichtlinien vorschreiben, die Fahrbahnbreite des Zwischenahner Dammes zwingend von 3,10 bzw. 3,50 m auf durchgängig 5,50 m, gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen – Ausgabe 2012 (RStO 12) zu verbreitern. Hierzu kann noch bis zum 15.09.2022 beraten werden. Dann muss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine verbindliche schriftliche Mitteilung mit Maßnahmebeschluss vorliegen, dass die Maßnahme in das Mehrjahresprogramm aufgenommen werden soll. Ansonsten ist die Förderantragstellung erst zum 15. September 2023 möglich und mit der Fertigstellung erst 2025 zu rechnen.

Ferner weist Herr Schröder darauf hin, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zwischenahner Dammes lediglich aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland auf 60 km/h herunter gesetzt wurde. Mit der letzten befristeten Verlängerung der verkehrsbehördlichen Anordnung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen, den Zwischenahner Damm kurzfristig verkehrssicher herzurichten. Wenn der Zwischenahner Damm wieder verkehrssicher hergerichtet wurde, wird der Landkreis die Geschwindigkeitsreduzierung wieder aufheben, da es sich um eine außerörtliche Gemeindestraße handelt.

Die geforderte Fahrbahnbreite von 5,50 m ist für den Begegnungsverkehr auf außerörtlichen Gemeindestraßen verkehrstechnisch nötig.

 

Bürgermeister Pieper stellt klar, dass sich die Förderung auf 60 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Straßensanierung belaufen wird.

 

Ausschussmitglied Badet erkundigt sich über die Vorteile der Fahrbahnverbreiterung und der Sanierung gemäß der Förderrichtlinien.

Bürgermeister Pieper erklärt, dass die Straßenverkehrssicherungspflicht der Gemeinde Wiefelstede obliegt und bei einer geringeren Ausbaubreite, ohne Förderung, mit höheren Ausgaben zu rechnen ist. Wird die Maßnahme nicht durchgeführt, bleibt die Pflicht zur Sanierung trotzdem bestehen.

 

Ausschussmitglied Krass hebt die geforderte Breite als positiven Verkehrssicherheitsaspekt hervor und hinterfragt die Entscheidung des Landkreises die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Sanierung wieder auf 100 km/h zu erhöhen.

Ausschussmitglied Helm ergänzt, dass die Jägerschaft, mit Hinblick auf vermehrte Wildwechsel, bereit sei, einen Antrag an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zu stellen und eine dauerhafte Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu erwirken.

Bürgermeister Pieper wies darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde ihre Entscheidung auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen hat und an diese gebunden ist.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erläutert, dass unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde beschlossen wurde, dass Herrn Heineke zu dem Tagesordnungspunkt das Wort erteilt werden soll.

 

Herr Claußen unterbricht daher die Sitzung und erteilt Herrn Heineke als Vertreter des Ortsbürgervereins Neuenkruge das Wort.

 

Herr Heineke trägt die Bedenken und Anregungen der Anlieger vor und hinterfragt, wie die vorgesehene Breite gemäß der Förderrichtlinien der NLStBV dargestellt werden soll und gab zu bedenken, dass hierfür ein erheblicher Eingriff in die Natur notwendig sei. Er stellte in Frage, ob wirklich nur 4 Bäume für den Ausbau zu fällen sind, wie in der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Heinzelmann angegeben. Weiter führt er aus, dass die Bevölkerung in Neuenkruge nicht einverstanden sei, dass die Gemeinde Wiefelstede für den Ausbau aufkommen müsse, wo doch die Straße nach dieser Sanierung die Kreisstraße „Westerholtsfelder Straße“ entlasten würde und dann überwiegend für den Durchgangsverkehr von anderen Gemeinden genutzt werden würde. Er regt in diesem Zusammenhang eine Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Westerholtsfelder Straße/Alter Postweg an.

Abschließend bittet Herr Heineke um alternative Maßnahmen und betont, dass die Straßensanierung sicherlich notwendig sei, aber eine Verbreiterung der Fahrbahn durch die Bevölkerung nicht gewollt sei.

Nach dem Wortbeitrag beendet Ausschussvorsitzender Claußen die Sitzungsunterbrechung und bitte um politische Wortbeiträge.

 

Ausschussmitglied Badet weist darauf hin, dass die Eichen, die für die Verbreiterung der Fahrbahn weichen müssten, nicht zu ersetzen seien und hinterfragt, ob der Straßenausbau langfristig, mit Blick auf den Klimawandel und den damit verbundenen Veränderungen im Straßenverkehr, überhaupt zukunftsorientiert sei. Der Ausbau von Fahrradwegen sei wünschenswerter.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen hinterfragt die Notwendigkeit der Sanierung und Fahrbahnverbreiterung. Die Autobahnbrücke habe nicht die geforderte Breite von 5,50 m und wirke sich dann wie ein Trichter aus. Sie zweifelt die Ausbaufähigkeit der Strecke auf die geforderte durchgängige Breite wegen der örtlichen Gegebenheiten und Natur an.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich über eine Alternative zu der vorgetragenen Vorlage.

Bürgermeister Pieper schlägt vor, der Verwaltungsausschuss solle die Verwaltung mit einer alternativen Lösungsfindung für die Straßensanierung „Zwischenahner Damm“, mit einer Fahrbahnbreite von bis zu 4,00 m, beauftragen.

 

Ausschussmitglied Würdemann erkundigt sich mit welchen Konsequenzen die Gemeinde Wiefelstede rechnen müsse, wenn die Gemeinde die Straße nicht sanieren würde und stellt fest, dass die Straße in dem aktuellen Zustand mit 60 km/h annehmbar zu befahren sei.

Bürgermeister Pieper antwortet, dass die Gemeinde Wiefelstede mit keinen Konsequenzen durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland rechnet.

 

Ausschussmitglied Eilers hält die Förderung der NLStBV für ungeeignet. Sie passe aufgrund der Anforderung zur Fahrbahnbreite nicht zu der notwendigen Straßensanierung Zwischenahner Damm. Die Maßnahme sei durch die aufwändigen Förderrichtlinien auf zwei Jahre verteilt und er zweifelt an, dass - mit Blick auf die Kostensteigerungen in diesem Gewerk - Firmen in der Lage seien, so lange Preiszusagen geben zu können.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen bittet die Verwaltung die Anregung von Herrn Heineke bezüglich der Rechtsabbiegerspur auf der Westerholtsfelder Straße in der nächsten Verkehrskommission des Landkreises Ammerland mit der Bitte um Prüfung weiterzugeben. Sie gibt zusätzlich zu bedenken, dass der Landkreis auch die Sanierung der Westerholtsfelder Straße plant und die Maßnahmen sich überschneiden werden.

 

Ausschussmitglied Helmers bittet die Verwaltung, mit Blick auf die von Bürgermeister Pieper vorgeschlagene Änderung des Beschlussvorschlages, zu prüfen, ob auf der vorhandenen Straße alternativ eine neue Verschleißschicht mit 4,00 m Fahrbahnbreite aufgetragen werden kann.


Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: