hier: Maßnahmebeschluss Grunderneuerung Zwischenahner Damm
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die Grunderneuerung der Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“ mit einem
Gesamtkostenvolumen i. H. v. rd. 1.710.000,00 € in zwei gleich großen
Bauabschnitten in den Jahren 2023 und 2024 unter Berücksichtigung einer
Zuwendung des Landes i. H. v. 60 % zu durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stellt das Land
finanzielle Unterstützungen auf der Grundlage des Niedersächsischen
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) bereit.
Diese
Finanzhilfen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu
verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung kommunalen Baulastträgern
(Gemeinden und Landkreisen) Finanzhilfen von bis zu 75 Prozent. Ermittelt wird
die Höhe des Fördersatzes anhand der zurzeit aktuellen Finanzstatistik des
Landesbetriebes für Statistik und Kommunaltechnologie Niedersachsen. Für die
Gemeinde Wiefelstede ergibt sich gemäß Schreiben vom 20.06.2022 eine maximaler
Fördersatz von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist
zuständig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus.
Durch
die Landesbehörde können u. a. verkehrswichtige
Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz gefördert werden.
Eine
solche Förderung wurde seitens der Verwaltung für die Gemeindestraße
„Zwischenahner Damm“ vom Kreuzungsbereich Alter Postweg bis zur Gemeindegrenze
zur Gemeinde Bad Zwischenahn hinter der Autobahnbrücke auf einer Länge von rd.
1.940,00 m und für den Bahnweg in Ofenerfeld beantragt. Mit Schreiben vom
20.06.2022 wurde seitens der NLStBV mitgeteilt, dass der Ausbau des
Zwischenahner Dammes in das Mehrjahresprogramm aufgenommen wurde.
Hintergrund
ist, dass im Jahr 2014 aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse seitens der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 60 km/h befristet herabgesetzt wurde.
Mit der letzten Verlängerung der befristeten verkehrsbehördlichen Anordnung aus
Oktober 2021 wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen, dass
der Zwischenahner Damm kurzfristig verkehrssicher herzurichten ist.
Zwingende
Bedingung zum Erhalt der Zuwendung i. H. v. 60 % ist der Regelkonforme
Straßenaufbau nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen – Ausgabe 2012 (RStO 12). Das heißt, die ursprüngliche
Fahrbahnbreite muss dabei von 3,10 m / 3,60 m auf durchgängig 5,50 m
verbreitert werden. Eine tatsächliche Verbreiterung des Zwischenahner Dammes
wird es dabei aber nur in Teilbereichen geben. Durch die laufend notwendige und
durchgeführte Straßenunterhaltung in den vergangenen Jahren sind die
Bermenbereiche bereit derart befestigt, dass der Zwischenahner Damm optisch
bereits eine Breite von 5,50 m aufweist und dieser Gesamtbereich auch
tatsächlich von den Verkehrsteilnehmern genutzt wird.
Bewusst
sein muss dabei, dass die aktuell verfügte Geschwindigkeitsreduzierung nach
erfolgter Sanierung wieder aufgehoben wird. Aus der Mitte der Jägerschaft kam
bereits der Hinweis, dass es bei einer reduzierten Geschwindigkeit bleiben
sollte, da aufgrund der Lage davon auszugehen sei, dass es hier zu vermehrten
Wildunfällen kommen würde, wenn die Geschwindigkeitsreduzierung aufgehoben
werden würde. Dieser Wunsch besteht auch bei der Bevölkerung von Neuenkruge und
umzu.
Ein
entsprechender Antrag wird verwaltungsseitig vor Abschluss der Sanierung
gestellt. Entscheidungsträger ist hier die Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises Ammerland.
Der
Gesamte Straßenkörper ist dabei entsprechend der nach RStO 12 ermittelten
Belastungsklasse neu aufzubauen. Die seitens der Gemeinde Wiefelstede im April
2022 verdeckt durchgeführte Verkehrserhebung hat eine durchschnittliche
Verkehrsbelastung von 958 / Kfz / 24h mit einem prozentualen Schwerlastverkehr
von 8 % ergeben.
Dies
ergibt die Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12. Demnach würde der spätere
Straßenaufbau wie folgt, von unten nach oben hergestellt werden: 50 cm
Frostschutzschicht, 15 cm Schottertragschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 4 cm
Asphaltdeckschicht. Die Entwässerung des Straßenkörpers erfolgt über ein
sogenanntes Dachgefälle beidseitig in die Entwässerungsgräben.
Aufgrund
einer Ausbaulänge von rd. 1.940,00 m und einer Ausbaubreite von 5,50 m ergeben
sich gemäß einer Kostenschätzung des Wiefelsteder Ingenieurbüros Heinzelmann
Gesamtkosten inkl. Planungskosten von rd. 1.710.000,00 €. Da diese Investition
seitens der Gemeinde Wiefelstede finanziell nicht innerhalb eines Jahres
durchgeführt werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die
Grunderneuerung des Zwischenahner Dammes in zwei gleich großen Bauabschnitten
über zwei Haushaltsjahre (2023 /2024) durchzuführen.
Von
den voraussichtlich ermittelten Gesamtkosten des Bauvorhabens (1.710.000,00 €)
sind nur die Bruttobaukosten (1.513.061,20 €) zuwendungsfähig. Bei einem
Fördersatz von 60 % würde das Land Niedersachsen einen Kostenanteil i. H. v.
907.836,72 € tragen. Der bare Eigenanteil der Gemeinde Wiefelstede würde
802.163,28 € betragen.
Aufgrund
der Planung die Baumaßnahme in zwei gleichen Bauabschnitten in den Jahren 2023
und 2024 durchzuführen, würden sich sowohl die Ausgaben der Gemeinde als auch
der Zuwendungsbetrag auf die jeweiligen Jahre aufteilen.
Haushaltsjahr Investitionsmittel darauf
erwarteter Zuwendungsbetrag
2023 401.081,64 € 453.918,36 €
2024 401.081,64 € 453.918,36 €
802.163,28 € 907.836,72 €
Eine weitere Grunderneuerung nach dem Beispiel des Zwischenahner Dammes könnte darüber hinaus ab dem Jahr 2025 an der Gemeindestraße „Bahnweg“ im Ortsteil Ofenerfeld vorgenommen werden. Der Bahnweg ist eine außerörtliche Gemeindestraße welche zusammen mit einzelnen Oldenburger Stadtstraßen die Verbindung zum überörtlichen Verkehrsnetz zwischen der K 136 (Ofenerfelder Straße), der K 131 (Wilhelmshavener Heerstraße) sowie dem Autobahnkreuz Oldenburg Nord und der Autobahnanschlussstelle „Oldenburg-Etzhorn“ herstellt.
Die
seitens der Gemeinde Wiefelstede im März 2022 verdeckt durchgeführte
Verkehrserhebung hat eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 1.386 / Kfz /
24h mit einem prozentualen Schwerlastverkehr von 4,7 % ergeben. Da der Bahnweg
zu einem großen Teil von Oldenburger Verkehrsteilnehmern genutzt wird, würden
zu gegebener Zeit Gespräche mit der Oldenburger Stadtverwaltung hinsichtlich
einer Kostenbeteiligung aufgenommen werden. Auch für diese Straße wurde der
Verwaltung auf Antrag mitgeteilt, dass diese in das Mehrjahresprogramm
aufgenommen wurde.
Finanzierung:
Die
Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 1.710.000,00 € erfolgt
zu gleichen Teilen im Finanzhaushalt 2023 und 2024 unter:
Gesamtbaukosten:
(1.710.000,00 €)
Kostenstelle: 30400 FD Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen
Invest.-Nr.: 99.0037 Auszahlungen für Straßensanierungen
Bil.
Zugangskonto: 0350002 Zugänge Straßen, Wege, Plätze
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Gesamtzuwendung:
(907.836,72 €)
Kostenstelle: 30400 FD Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen
Invest.-Nr.: 99.0037 Auszahlungen für Straßensanierungen
Bil.
Zugangskonto: 2111102 Zuwendungen vom Land
FR-Konto: 6811000 Zugänge Sonderposten vom Land
Darstellung
der Abschreibung:
Herstellungskosten: 1.710.000,00 € 25 Jahre (4%) jährlich 68.400,00 €
Auflösung
Sonderposten (Zuwendung vom Land Niedersachsen)
Zuwendungsbetrag: 907.836,72 € 25
Jahre (4%) jährlich 36.313,47 €
Anlagen: