Vorschlag/Empfehlung:

a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2023 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2167/2022 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2023 bis 2026 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2167/2022/ beigefügten Fassung.

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2026.

Fachdienstleiter Siemen erklärt, dass die diesjährige Haushaltsplanung mit vielen Unsicherheiten behaftet war. Zu nennen sind hier insbesondere die Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, sowie die gestiegenen Bezugskosten für Gas und Strom und der ungewissen Anwendung der Strom- und Gaspreisbremse für Kommunen.

Entsprechend war zwischenzeitlich ein erhebliches Defizit zu befürchten. Durch die finale Haushaltsplanung gab es jedoch deutliche Verbesserungen.


Der Ansatz der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Vorjahr um 1.600.000 € auf nun-mehr 8.700.000 € deutlich erhöht eingeplant werden. Neben dem voraussichtlichen Veranlagungssoll wurden aufgrund kürzlich eingegangener Messbescheide, aus denen sich erhebliche Nachveranlagungen ergeben, welche 2023 ertragswirksam, zusätzlich Erträge eingeplant.

 

Der vorläufige Grundbetrag zur Berechnung der Schlüsselzuweisung ist mit 1.346,65 € (+10 % gegenüber 2022) deutlich höher ausgefallen als zunächst angenommen. Final konnten dadurch zusätzlich Erträge in Höhe von 1.000.000 € eingeplant werden.


Die Mehrerträge bei den Gebührenhaushalten resultieren insbesondere aus der o.g. Anhebung der Gebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung.



Die Aufwendungen der Kreisumlage steigen durch die erhöhte Steuereinnahmekraft aus dem Zeitraum IV/2021 bis III/2022 sowie die höhere Schlüsselzuweisung deutlich an. Die Kreisumlage verbleibt weiterhin bei 34%.

Bei den Gas- und Stromkosten war zunächst ein Anstieg von 500.000 € auf 2.500.000 € zu befürchten. Aufgrund der Einbeziehung der Gas- und Strompreisbremse wurden nunmehr Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.371.600€ eingeplant. Dies bedeutet gegenüber 2022 weiterhin Mehraufwendungen in Höhe von 870.000 €.

Ebenso ein nicht unerheblicher Posten sind die Personalkosten mit 6% Tarifsteigerung, welcher als realistisch anzusehen ist.

Die Forderung der Arbeitnehmerverbände liegt bei 10,5 %. Tarifabschlüsse anderer Berufsverbände gehen ebenso von vergleichbaren Steigerungen aus.

Der Defizitausgleich bei den Kindergärten ist weiterhin ein wesentlicher Posten im Ergebnishaushalt und ist seit dem Jahre 2010 von knapp 1,36 Mio. € auf fast 4,9 Mio. € in 2026 gestiegen. Hierbei wurden die o.g. Personalkosten von 6%, sowie die monatlichen Zulagen lt. Tarifabschluss für die Vollzeitkräfte in Höhe von 130 € / 180 € beachtet.

Ausschussvorsitzender Weden stellt eine Nachfrage bezüglich der Schlüsselzuweisung, da diese im Jahr 2023 auf 2024 um fast eine 1 Mio. € angestiegen ist.
Laut Fachdienstleiter Siemen ist dies damit zu begründen, dass die Bedarfsmesszahl mit 6 % deutlich stärker ansteigt, als die zugrunde liegende Steuereinnahmekraft.

 

Im Finanzhaushalt wird in allen Jahren keine Nettorate erwirtschaftet, da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht die Auszahlung aus der Finanztätigkeit (ordentliche Tilgung) übersteigt. Die laufende Verwaltungstätigkeit in 2025 weist sogar ein Defizit aus. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird komplett durch Darlehen gedeckt, da keine liquiden Mittel vorhanden sind.

Die Veränderung der liquiden Mittel muss letztlich aus den Barmitteln Ende 2022 gedeckt werden, da für die Salden aus der Finanzierungstätigkeit und der lfd. Verwaltungstätigkeit keine Darlehen aufgenommen werden dürfen. Die Verschuldung lag zum 31.12.2021 noch bei ca. 5,5 Mio. €. Der Anstieg zum 31.12.22 ist unter der Annahme abgebildet, dass die Kreditermächtigung 2022 in Höhe von 7.190.000 €, welche bislang noch nicht in Anspruch genommen wurde, noch in voller Höhe in Anspruch genommen wird. Der genaue Bedarf wird Anfang 2023 ermittelt.  Unter diesen Rahmenbedingungen sowie der Annahme, dass die Kreditaufnahmen und -tilgungen 2023 bis 2026 in voller Höhe eintreten, würde sich eine Verschuldung in 2026 in Höhe von 19.089.309 € ergeben. Die tatsächliche Nutzung der Kreditermächtigung sei aber abzuwarten.

Fachdienstleiter Siemen ergänzt, dass das Defizit in Höhe von 1.323.500 € mit dem nun vorgelegten Haushaltsentwurf zwar deutlich reduziert werden konnte. Gleichwohl gelingt der Haushaltsausgleich nur fiktiv durch Inanspruchnahme der Überschussrücklage. Die weiteren Jahre bleiben mit insgesamt 5.281.400 € ebenso stark defizitär.

Bedenklich ist außerdem, dass alle Haushalte seit 2019 mit einem Defizit geplant wurden. Auch wenn sich die Jahresergebnisse in der Regel besser darstellen, ist dieses strukturelle Defizit dauerhaft nicht hinnehmbar. Auf langfristiger Sicht und für die Haushaltsplanung 2024 sei über eine Anhebung der Hebesätze zu beraten. Dies sollte aufgrund der kommenden Grundsteuerreform in 2025 auch im Haushaltsjahr 2024 vollzogen werden, da die Grundsteuerreform möglichst ertragsneutral verlaufen soll. Zudem führt Fachdienstleiter Siemen aus, dass die Gemeinde Wiefelstede mit den vergleichbar niedrigen Hebesätzen im Finanzausgleich unter Heranziehung von 90 % der Durchschnittshebesätze deutlich reicher gerechnet werde, als sie ist. Dies führe zu Nachteilen im Finanzausgleich.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Koch, was mit der Verpflichtungsermächtigung für die Oberflächenentwässerung Hasenweg sei, erklärt Fachdienstleiter Siemen, dass diese Frage über das Protokoll beantwortet werde.

 

Antwort der Verwaltung

Im Haushaltsjahr 2020 wurden 30.000 € eingeplant. Diese wurden in das Jahr 2022 weiterübertragen. Außerdem wurden weitere 22.000 € im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. Die Maßnahme soll Anfang 2023 durchgeführt werden.

 

Ausschussmitglied Koch merkt an, dass die Kennzahl der Energiekosten des Teilhaus-halts 30100 auf den tatsächlichen Energieverbrauch umgestellt werden sollte, und nicht auf Energiekosten.

Weiterhin wird die Nachfrage nach den Stand der Jahresabschlüsse durch Ausschussmitglied Koch gestellt. Fachdienstleiter Siemen schildert, dass sich die Verwaltung aktuell in der Aufholung der Jahresabschlüsse befindet. Der Jahresabschluss 2017 befindet sich zur Prüfung beim RPA. Wann die Prüfung erfolgt, ist unklar. Aufgrund personeller Wechsel und Ausfälle konnten die Abschlüsse ab 2018 noch nicht fertig gestellt werden. Für 2018 sind die Arbeiten aber bereits erheblich fortgeschritten.

Seit Mitte 2022 sind die personellen Ressourcen wieder vorhanden, so dass mit Abschluss der jetzigen Haushaltsplanung die weiteren Jahresabschlussarbeiten intensiv vorangetrieben werden können.

 

Ausschussmitglied Kruse stellt die Nachfrage nach der Gewerbesteuer, ob hier die Nachveranlagungen nicht noch 2022 erfolgen müssten. Fachdienstleiter Siemen erklärt, dass die Bescheide erst kürzlich eingegangen sind. Mit der Veranlagung befindet sich das Fälligkeitsdatum in 2023, so dass auch die ertragsmäßige Zuordnung in 2023 zu erfolgen hat.

Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass die Kreisumlage stetig steigt, aber die Schlüsselzuweisung rückgängig ist. Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass für die Berechnung der Kreisumlage zum einen die Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen sind, die rückläufig sind. Mit einem deutlichen größeren Anteil sei aber auch die Steuereinnahmekraft zu berücksichtigen, die stetig steigt.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: