Sitzung: 12.12.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2167/2022
Vorschlag/Empfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl.
Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2023 in der als Anlage
zur Beratungsvorlage B/2167/2022 beigefügten Fassung.
b)
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für
den Planungszeitraum 2023 bis 2026 in der als Anlage zur
Beratungsvorlage B/2167/2022/ beigefügten Fassung.
Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der
Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die Haushaltsplanung für das
Jahr 2023 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 sowie
das Investitionsprogramm 2023 bis 2026.
Fachdienstleiter Siemen
erklärt, dass die diesjährige Haushaltsplanung mit vielen Unsicherheiten
behaftet war. Zu nennen sind hier insbesondere die Entwicklungen der
Hauptsteuererträge und Zuweisungen, sowie die gestiegenen Bezugskosten für Gas
und Strom und der ungewissen Anwendung der Strom- und Gaspreisbremse für
Kommunen.
Entsprechend war
zwischenzeitlich ein erhebliches Defizit zu befürchten. Durch die finale
Haushaltsplanung gab es jedoch deutliche Verbesserungen.
Der Ansatz der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Vorjahr um 1.600.000 €
auf nun-mehr 8.700.000 € deutlich erhöht eingeplant werden. Neben dem
voraussichtlichen Veranlagungssoll wurden aufgrund kürzlich eingegangener
Messbescheide, aus denen sich erhebliche Nachveranlagungen ergeben, welche 2023
ertragswirksam, zusätzlich Erträge eingeplant.
Der vorläufige Grundbetrag zur
Berechnung der Schlüsselzuweisung ist mit 1.346,65 € (+10 % gegenüber 2022)
deutlich höher ausgefallen als zunächst angenommen. Final konnten dadurch
zusätzlich Erträge in Höhe von 1.000.000 € eingeplant werden.
Die Mehrerträge bei den Gebührenhaushalten resultieren insbesondere aus der
o.g. Anhebung der Gebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung.
Die Aufwendungen der
Kreisumlage steigen durch die erhöhte Steuereinnahmekraft aus dem Zeitraum
IV/2021 bis III/2022 sowie die höhere Schlüsselzuweisung deutlich an. Die
Kreisumlage verbleibt weiterhin bei 34%.
Bei den Gas- und Stromkosten war zunächst ein Anstieg von 500.000 € auf
2.500.000 € zu befürchten. Aufgrund der Einbeziehung der Gas- und
Strompreisbremse wurden nunmehr Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.371.600€
eingeplant. Dies bedeutet gegenüber 2022 weiterhin Mehraufwendungen in Höhe von
870.000 €.
Ebenso ein nicht unerheblicher Posten sind die Personalkosten mit 6% Tarifsteigerung,
welcher als realistisch anzusehen ist.
Die Forderung der
Arbeitnehmerverbände liegt bei 10,5 %. Tarifabschlüsse anderer Berufsverbände
gehen ebenso von vergleichbaren Steigerungen aus.
Der Defizitausgleich bei den Kindergärten ist weiterhin ein wesentlicher Posten
im Ergebnishaushalt und ist seit dem Jahre 2010 von knapp 1,36 Mio. € auf fast
4,9 Mio. € in 2026 gestiegen. Hierbei wurden die o.g. Personalkosten von 6%,
sowie die monatlichen Zulagen lt. Tarifabschluss für die Vollzeitkräfte in Höhe
von 130 € / 180 € beachtet.
Ausschussvorsitzender Weden stellt eine Nachfrage bezüglich der
Schlüsselzuweisung, da diese im Jahr 2023 auf 2024 um fast eine 1 Mio. €
angestiegen ist.
Laut Fachdienstleiter Siemen ist dies damit zu begründen, dass die
Bedarfsmesszahl mit 6 % deutlich stärker ansteigt, als die zugrunde liegende
Steuereinnahmekraft.
Im Finanzhaushalt wird in
allen Jahren keine Nettorate erwirtschaftet, da der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit nicht die Auszahlung aus der Finanztätigkeit (ordentliche
Tilgung) übersteigt. Die laufende Verwaltungstätigkeit in 2025 weist sogar ein
Defizit aus. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird komplett durch Darlehen
gedeckt, da keine liquiden Mittel vorhanden sind.
Die Veränderung der liquiden
Mittel muss letztlich aus den Barmitteln Ende 2022 gedeckt werden, da für die
Salden aus der Finanzierungstätigkeit und der lfd. Verwaltungstätigkeit keine
Darlehen aufgenommen werden dürfen. Die Verschuldung lag zum 31.12.2021 noch
bei ca. 5,5 Mio. €. Der Anstieg zum 31.12.22 ist unter der Annahme abgebildet,
dass die Kreditermächtigung 2022 in Höhe von 7.190.000 €, welche bislang noch
nicht in Anspruch genommen wurde, noch in voller Höhe in Anspruch genommen
wird. Der genaue Bedarf wird Anfang 2023 ermittelt. Unter diesen Rahmenbedingungen sowie der
Annahme, dass die Kreditaufnahmen und -tilgungen 2023 bis 2026 in voller Höhe
eintreten, würde sich eine Verschuldung in 2026 in Höhe von 19.089.309 €
ergeben. Die tatsächliche Nutzung der Kreditermächtigung sei aber abzuwarten.
Fachdienstleiter Siemen ergänzt, dass das Defizit in Höhe von 1.323.500 € mit
dem nun vorgelegten Haushaltsentwurf zwar deutlich reduziert werden konnte.
Gleichwohl gelingt der Haushaltsausgleich nur fiktiv durch Inanspruchnahme der
Überschussrücklage. Die weiteren Jahre bleiben mit insgesamt 5.281.400 € ebenso
stark defizitär.
Bedenklich ist außerdem, dass
alle Haushalte seit 2019 mit einem Defizit geplant wurden. Auch wenn sich die
Jahresergebnisse in der Regel besser darstellen, ist dieses strukturelle
Defizit dauerhaft nicht hinnehmbar. Auf langfristiger Sicht und für die
Haushaltsplanung 2024 sei über eine Anhebung der Hebesätze zu beraten. Dies
sollte aufgrund der kommenden Grundsteuerreform in 2025 auch im Haushaltsjahr
2024 vollzogen werden, da die Grundsteuerreform möglichst ertragsneutral
verlaufen soll. Zudem führt Fachdienstleiter Siemen aus, dass die Gemeinde
Wiefelstede mit den vergleichbar niedrigen Hebesätzen im Finanzausgleich unter
Heranziehung von 90 % der Durchschnittshebesätze deutlich reicher gerechnet
werde, als sie ist. Dies führe zu Nachteilen im Finanzausgleich.
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Koch, was mit der Verpflichtungsermächtigung für die
Oberflächenentwässerung Hasenweg sei, erklärt Fachdienstleiter Siemen, dass
diese Frage über das Protokoll beantwortet werde.
Antwort der Verwaltung
Im Haushaltsjahr 2020 wurden 30.000 € eingeplant. Diese wurden in das Jahr
2022 weiterübertragen. Außerdem wurden weitere 22.000 € im Haushaltsjahr 2022
überplanmäßig bereitgestellt. Die Maßnahme soll Anfang 2023 durchgeführt
werden.
Ausschussmitglied Koch merkt
an, dass die Kennzahl der Energiekosten des Teilhaus-halts 30100 auf den
tatsächlichen Energieverbrauch umgestellt werden sollte, und nicht auf
Energiekosten.
Weiterhin wird die Nachfrage nach den Stand der Jahresabschlüsse durch
Ausschussmitglied Koch gestellt. Fachdienstleiter Siemen schildert, dass sich
die Verwaltung aktuell in der Aufholung der Jahresabschlüsse befindet. Der
Jahresabschluss 2017 befindet sich zur Prüfung beim RPA. Wann die Prüfung
erfolgt, ist unklar. Aufgrund personeller Wechsel und Ausfälle konnten die
Abschlüsse ab 2018 noch nicht fertig gestellt werden. Für 2018 sind die
Arbeiten aber bereits erheblich fortgeschritten.
Seit Mitte 2022 sind die
personellen Ressourcen wieder vorhanden, so dass mit Abschluss der jetzigen
Haushaltsplanung die weiteren Jahresabschlussarbeiten intensiv vorangetrieben
werden können.
Ausschussmitglied Kruse stellt
die Nachfrage nach der Gewerbesteuer, ob hier die Nachveranlagungen nicht noch
2022 erfolgen müssten. Fachdienstleiter Siemen erklärt, dass die Bescheide erst
kürzlich eingegangen sind. Mit der Veranlagung befindet sich das
Fälligkeitsdatum in 2023, so dass auch die ertragsmäßige Zuordnung in 2023 zu
erfolgen hat.
Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass die Kreisumlage stetig steigt,
aber die Schlüsselzuweisung rückgängig ist. Fachdienstleiter Siemen erläutert,
dass für die Berechnung der Kreisumlage zum einen die Schlüsselzuweisungen zu
berücksichtigen sind, die rückläufig sind. Mit einem deutlichen größeren Anteil
sei aber auch die Steuereinnahmekraft zu berücksichtigen, die stetig steigt.
Ohne weitere Wortmeldung
ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: