Es ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.


Ausschussvorsitzender Nacke begrüßt Herrn Aufleger von der NWP Planungsgesellschaft mbH.

 

Herr Aufleger präsentiert anhand beigefügter Unterlagen das Ergebnis der Planung für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windernergie Wiefelstede“. Im Rahmen der Präsentation erklärt Herr Aufleger, dass der Gemeinde Wiefelstede eine Referenzhöhe für Windkraftanlagen von 220 m und ein Rotorradius von 75 m empfohlen wird. Diese Höhe wird nach dem „Rotor out“-Prinzip für die Bemessung der harten und weichen Tabuzonen herangezogen. So werde bei der Planung derzeit das Dreifache der Referenzhöhe, also 660 m, als Entfernungsradius zu beispielsweise Wohnbebauung für weiche Tabuzonen für Windkraftanlagen angesetzt. Diese Referenzhöhe bemisst sich nach dem aktuellen Stand der Technik und ist ein Durchschnittswert. Kleinere und größere Anlagen wären in den ausgewiesenen Flächen des Teilflächennutzungsplanes möglich, müssten dann aber geringere bzw. größere Abstände zu beispielsweise Siedlungen einhalten.

 

Seniorenbeirat Dr. Wemken hinterfragt die Referenzhöhe von 220 m. Das Land Niedersachsen würde bei ihren aktuellen Planungen von einer Referenzhöhe von 200 m ausgehen.

Herr Aufleger erklärt, dass dies eine Empfehlung ist. Nach aktuellem Stand liegt die durchschnittliche Höhe in Niedersachsen bei 117 m und steigt jährlich.

 

Auch Ausschussmitglied Weden hinterfragt die Höhe und den empfohlenen Rotorradius. Das Land und der Landkreis Ammerland plant nach seiner Kenntnis zurzeit mit 200 m Höhe und einem Rotorradius von 80 m. Er kritisiert, dass man durch diese 20 m mehr Referenzhöhe eine geringere Fläche für Windkraftanlagen ausweisen kann. Er weist darauf hin, dass das Land Niedersachsen und demnach auch der Landkreis Ammerland nach dem „Rotor Out“-Prinzip 1,4 % seiner Landesfläche für Windkraftanlagen bereit stellen müsse. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, werde der Landkreis sicherlich die Teilflächennutzungsplanung der Gemeinde Wiefelstede hinterfragen.

Bürgermeister Pieper stellt klar, dass dies der Grund für die frühzeitige Beteiligung der Politik ist, um diese Empfehlungen der Referenzgrößen zu diskutieren. Die Referenzhöhen im Rahmen der Planung sind nicht festgesetzt und werden auch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange diskutiert und auf den Prüfstand gestellt werden. Man könne auch darüber diskutieren die 660 m für die weichen Tabuzonen zu verringern.

Herr Aufleger ergänzt, dass nach seinen Informationen der Landkreis Ammerland die Referenzhöhe von 200 m ebenfalls diskutiert, da die Höhen jährlich steigen. Derzeit sind die Ziele des Landkreises Ammerland bezüglich der Referenzhöhe nicht bekannt. Der Landkreis werde aber im nächsten Verfahrensschritt beteiligt. Er stellt weiter klar, dass das 1,4 % Flächenziel für Windkraftanlagen in Niedersachsen nicht eins-zu-eins auch auf den Landkreis Ammerland umgelegt werde. Der Landkreis Ammerland müsse also nicht 1,4 % seiner Flächen für Windkraftanlagen frei machen.

 

Ausschussmitglied Würdemann hält die Referenzgrößen vorerst für nachvollziehbar und blickt auf die Trägerbeteiligung. Er gibt den Hinweis, dass bei den von Herrn Aufleger präsentierten Plänen die Teilbereiche 6 und 7 im faunistischen Gutachten als Teilbereich F zusammengefasst wurden. Er bittet um eine striktere Differenzierung.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Weden.

 

Ausschussmitglied Nacke lobt die Planung und das Vorgehen der Verwaltung und Politik. Er äußert die Vermutung, dass das Land Niedersachsen vorerst die Konzepte der Kommunen und Landkreise abwarten wird, um dann einen Status des Flächenziels feststellen zu können.

 

Ausschussvorsitzender Weden übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Nacke.

 

Ausschussmitglied Weden äußert seine Sorge, mit Blick auf das vom Bund am 01.02.2023 in Kraft tretende „Wind-an-Land-Gesetz“, dass die Gemeinde Wiefelstede später weitere Anlagen nachweisen muss, wenn sie nicht heute schon ausreichend Flächen ausweist. Deswegen fordert er geringere Referenzgrößen, betont aber, dass seine Fraktion die Trägerbeteiligung befürwortet.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, die UWG werde den Vorschlag der Verwaltung mit tragen und das Ergebnis der Trägerbeteiligung abwarten.

 

Ausschussmitglied Würdemann möchte wissen, ob der avifaunistische Bericht zum Plangebiet Dingsfelde in seiner Entwurfsfassung ausreicht oder ob es rechtlich notwendig ist, einen fertigen Bericht bei der Beteiligung der Träger öffentliche Belange vorzulegen.

Weiter stellt er fest, dass für den Teilbereich 8 keine Untersuchung vorliegt.

Herr Aufleger erläutert, dass für die Teilbereiche 6 und 7 des Investors ein umfangreicherer Bericht vorliegt. Für den Teilbereich 8 wurde keine Untersuchung durchgeführt, weil er zu klein sein wird. Dass keine Untersuchung vorliegt sei aber für das weitere Verfahren unschädlich.

 

Ausschussmitglied Teusner ist der Meinung, man müsse das Möglichste tun und alle potenziellen Flächen für Windenergie sichern.

 

Beratendes Mitglied Schröder erklärt, dass das Land im September letzten Jahrs das Landes-Raumordnungsprogramm weitergeschrieben hat. Hier werden die Ziele mit 1,4 % der Landesflächen für Windenergienutzung bis 2030 zu sichern festgeschrieben. Er schätzt, dass 0,33 % (35 ha) der Gemeindeflächen aus Sicht des Landkreises Ammerland nicht ausreichend seien und nicht genehmigt werden würden. Der Bund visiere 2 % der Landesflächen ab 2032 an. Er befürchtet, dass bei der Trägerbeteiligung die Gemeinde Wiefelstede zur Nacharbeit aufgefordert werde, wenn Gemeindeflächen wegen zu hoher Referenzhöhen oder faunistischer Untersuchungen für Windkraftanlagen ausgeschlossen werden.

Herr Aufleger erklärt erneut, dass das Ziel von 1,4 % der Landesflächen für Windenergie zu sichern für Niedersachsen gelte. Das Land habe sich auch bis 2030 zum Ziel gesetzt 2,1% ihrer Landesflächen für Windenergie zu sichern. Dies ist aber nicht Aufgabe des Landkreises Ammerland oder der Gemeinde Wiefelstede.

Er erklärt, dass derzeit keine der Potenzialflächen wegen des Artenschutzes ausgeschlossen wird, merkt aber an, dass die EU den Artenschutz für Windkraftanlagen entschärft.

 

Ausschussmitglied Badet stellt heraus, dass diese Teilflächennutzungsplanung als Chance für die Gemeinde gesehen werden muss, mehr Flächen als zuvor für Windenergie zu sichern.

 

Beratendes Mitglied Schröder ergänzt, dass er lediglich fordert, das Maximum der zur Verfügung stehenden Flächen auszuschöpfen. Man werde im Vergleich zu anderen Kommunen im Ammerland zu wenig Flächen für Windkraft ausweisen und die Nachbarn müssten dann seiner Meinung nach mehr ihrer Flächen zur Verfügung stellen. So würde die Gemeinde Wiefelstede den Zorn der Nachbarn auf sich ziehen.

 

Alsdann lässt Ausschussvorsitzender Nacke über die Beschlussempfehlung abstimmen.