Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der Alten Siedlungsbereiche in Heidkamp in den Jahren 2023 – 2027 (Bauabschnitte 1 – 6) mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 4.810.500,00 € (ohne SWK incl. Planungskosten) und beauftragt die Verwaltung, die Sanierungsarbeiten in den einzelnen Bauabschnitten entsprechend der Vergaberichtlinien in den im Sachbericht dargestellten Jahren auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen.

 

Sollte die EWE eine Sanierung des Schmutzwasserkanales für erforderlich halten, werden diese Arbeiten berücksichtigt werden. Die Auftragsvergabe erfolgt dann jeweils direkt durch die EWE Wasser GmbH, Humphry-Davy-Str. 41, 27472 Cuxhaven.


Ausschussvorsitzender Claußen begrüßt Herrn Dipl.-Ing. Stefan Klockgether von dem Ingenieurbüro Heinzelmann zu diesem Tagesordnungspunkt.

Fachdienstleiter Schröder stellt die Beratungsvorlage vor und übergibt das Wort an Herrn Klockgether. Dieser erläutert die vorgesehene Sanierung des Siedlungsbereiches anhand der beigefügten Planunterlagen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff vergleicht die vorgesehene Sanierung in Heidkamp mit der abgeschlossenen Sanierung des Blumenviertels und lobt das Vorgehen der Gemeinde Wiefelstede, dass alte Siedlungen durch diese Sanierungen auf den neusten Stand bei unter anderem der Entwässerung und dem Straßenausbau gebracht werden.

Er hinterfragt die Gehwegführung „Am Elisabethstein“, weil dort einige Bäume zu fällen wären. Er möchte wissen, ob der Gehweg nicht hinter den Bäumen verlaufen könne.

Herr Klockgether erklärt, dass hinter den Bäumen die Grundstücke höher liegen. Für die Angleichung an diese Grundstücke müsse der Weg ansteigen und wieder rechtzeitig absteigen. Hierbei müssen Gefälle für die Barrierefreiheit vermieden werden, weswegen dies nicht in Frage kommt. Den Weg vor der Baumreihe enden zu lassen hält er für unsinnig. Die Querung der Straße für Fußgänger und die Weiterführung nördlich der Straße sei ebenfalls nicht zielführend, weil dort ebenfalls Bäume stehen und die Querung eine Gefahrenstelle darstelle.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erfragt, wieso die Entwässerung des zweiten Bauabschnittes nicht mehr über den sechsten Bauabschnitt erfolgen wird.

Herr Klockgether erklärt, man habe nach Gesprächen mit der Wasseracht dies als sinnvollste Lösung erachtet. Die Entwässerung erfolgt südlich des ersten Bauabschnittes in die vorhandene Bäke. Um kurze Starkregenvorfälle gemäß aktueller Wetterdaten ableiten zu können, sei eine Trennung besser. Weiter sei es wünschenswert, wenn die Anlieger des Siedlungsbereichs selbst auch Regenrückhaltungsmaßnahmen treffen würden, um das Kanalnetz bei solchen Wetterereignissen zu entlasten. Die Gemeinde sollte, seiner Auffassung nach, an die Anwohner appellieren oder gegebenenfalls eine Festsetzung im Bebauungsplan treffen.

 

Ausschussmitglied Teusner hinterfragt die Verbreiterung der Straße „Am Elisabethstein“ auf 6 m. Die Verbreiterung stelle eine Neuversiegelung von Flächen dar, die vermieden werden müsse. Er schlägt vor die Straße als verkehrsberuhigten Bereich ohne Nebenanlage zu bauen. So könne man die Bäume schützen und eine Neuversiegelung vermeiden.

Herr Klockgether erklärt, dass in 30er-Zonen eine Mindestbreite von 5,5 m vorgeschrieben ist. Für den Begegnungsverkehr, gerade für Lieferverkehr, seien die 6 m, mit Blick auf immer breiter werdende Fahrzeuge, nachhaltig. Eine Verkehrsberuhigung ist nicht zielführend, da die Straße „Am Elisabethstein“ als Durchgangsstraße für das gesamte Siedlungsgebiet gilt. Bei der Länge werden sich Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Das wäre im Umkehrschluss eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger, denen dann eine Nebenanlage zum Schutz fehle.

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh ergänzt, dass die geplante Nebenanlage einen sicheren Weg für Kinder zur Schule und Kindergarten bieten soll, vor allem mit Blick auf die neuen Bewohner des kürzlich endausgebauten Baugebietes „Surkamp“, die an die Straße angebunden ist.

Ausschussmitglied Teusner erfragt wie der Gehweg am südlichen Ende der Straße „Am Elisabethstein“ angeschlossen werde.

Herr Klockgether erklärt, dass mangels vorhandenem Geh- und Radweg an der Kreisstraße „Alter Postweg“ kein Anschluss erfolgt. Da der Gehweg nicht im Einmündungsbereich enden dürfe, werde der Weg noch um die Kurve geführt.

 

Ausschussmitglied Würdemann möchte wissen, welche Straßenbeleuchtung für den Siedlungsbereich vorgesehen ist und wie die Müllabfuhr im Posthalterweg erfolgt.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass gemäß Grundsatzbeschluss im Rahmen der Ausschreibung der Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Grote Placken“ dimmbare LED-Beleuchtung anzuschaffen ist, welche auch bei der Sanierung in Heidkamp eingeplant wurde.

Die Müllabfuhr fährt derzeit nicht in den Posthalterweg. Die Abfallbehälter werden durch die Anwohner an den Kreuzungsbereich gezogen.

Herr Klockgether erklärt, dass auch nach der Sanierung der Wendehammer mangels verfügbarer Flächen nicht groß genug ist, um ein Wenden eines Müllwagens zu ermöglichen. Dank der Straßenbreite stellen die an der Straße stehenden Mülltonnen aber keine Einschränkung für den Verkehr dar.

Weiter möchte Ausschussmitglied Würdemann erfahren was mit der alten Straßenbeleuchtung passiert, wo diese doch auf LED umgestellt wurde.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass nur die Leuchtmittel auf LED getauscht wurden und diese einfach weitergenutzt werden kann. Er führt aus, dass ein Großteil der Straßenbeleuchtung auf dem Bauhof der Gemeinde eingelagert werde, welche für künftige Baugebiete als „Notbeleuchtung“ bei der Ersterschließung dienen solle. Dies wird auch bei dem Baugebiet „Grote Placken“ praktiziert, da bei der Ersterschließung Bau- und Lieferfahrzeuge erfahrungsgemäß die Straßenbeleuchtung beschädigen.

 

Ausschussmitglied Kraß möchte wissen, ob die EWE im Zuge der Sanierung die vorhandenen Gasleitungen erneuern wird.

Herr Klockgether erklärt, dass die EWE noch keine abschließende Rückmeldung gegeben hat, es aber derzeit so scheint als würde sie die Leitungen nicht erneuern, weil vermutlich die Notwendigkeit nicht bestünde.

Bürgermeister Pieper ergänzt, dass sämtlicher Ver- und Entsorger über die Maßnahme informiert wurden und die Unternehmen diese Information ernsthaft prüfen, um bei so einer Gelegenheit günstig ihre Leitungen zu erneuern.

 

Nach Auffassung von Ausschussmitglied Müller-Saathoff gäbe es gemäß Satzung einen Anschlusszwang für den Anschluss an das öffentliche Regenabwassernetz. Er möchte wissen, ob die Anlieger ihr Regenwasser versickern lassen dürfen oder ob die Satzung geändert werden müsse.

Bürgermeister Pieper erwidert, dass ein Versickern zulässig ist.

 

Ausschussmitglied Helmers möchte wissen, ob ein Sammelplatz für Glascontainer vorgesehen ist.

Herr Klockgether erklärt, dass der bisherige Sammelplatz aufgehoben wurde und kein neuer Platz eingeplant ist.

 


Es ergeht mit einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Wiefelstede: