Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Ersterschließung im

Bebauungsplangebiet Nr. 153 – Metjendorf, An der Ofener Bäke, mit einem

Kostenvolumen i. H. v. insgesamt 1.264.800,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) im Jahr 2023.

 

Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasser-kanalisation mit einem Kostenvolumen in Höhe von 310.300,00 € erfolgt direkt durch die EWE Wasser GmbH, Humphry-Davy-Str. 41, 27472 Cuxhaven.


Fachdienstleiter Schröder stellt die Beratungsvorlage vor.

 

Ausschussmitglied Kraß stellt fest, dass kein Spielplatz vorgesehen wurde.

Bürgermeister Pieper erklärt, dass ursprünglich die Planung größer war und im noch nicht beplanten Bereich ein Spielplatz vorgesehen war. Er verweist aber auf die Spielplätze in der Kornblumenstraße und an der Grundschule Metjendorf.

 

Ausschussmitglied Helm erfragt, ob die Nebenanlage direkt an der Bäke verlaufen wird.

Fachdienstleiter Schröder erwidert, dass dies in der weiteren Planung geklärt wird.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen bezieht sich auf die, im Verlauf der Sitzung erwähnten, aktuellen Wetterdaten und möchte die Größe des Regenwasserkanals wissen.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass das Ausmaß des Kanalnetzes noch geplant werden müsse.

Ausschussmitglied Schnörwangen hinterfragt daraufhin die Aktualität der Kosten.

Fachdienstleiter Schröder entgegnet, dass die Ausschreibung abzuwarten ist, um eine genaue Aussage über die Kosten treffen zu können.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erklärt, dass er sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde, weil er unter anderem die Bebauungsplanung bemängelt. Die Grundstückseigentümer werden dabei nicht zur selbstständigen Regenrückhaltung verpflichtet, nur ein Mehrfamilienhaus und fehlende Grundstücke für Reihenhäuser, trotz des Wunsches aus der Bevölkerung, seien nicht berücksichtigt worden. Stattdessen seien die Grundstücke zu groß.

Bürgermeister Pieper erwidert, dass bei der ursprünglichen größeren Planung weitere Mehrfamilienhäuser vorgesehen waren. Er erklärt, dass der vorliegende Plan ein städtebauliches Konzept ist und nicht genau so umgesetzt werden müsse. Auch die Parzellierung der Grundstücke werde noch einmal überdacht.

 

Ausschussmitglied Teusner bemängelt, dass der vorliegende Plan eine 7 m breite Wohnstraße vorsieht und bittet auch dies in der weiteren Planung zu prüfen. Ferner schlägt er vor den nord-westlichen Verbindungsweg nur als Rad- und Fußweg auszubauen. Das Autofahren müsse unattraktiver werden. Abschließend wünscht er sich einen zweiten Rad- und Fußweg an der nord-östlich Ecke der Planstraße, als Verbindungsweg zum Kindergarten.

 


Alsdann ergeht mit zwei Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: