a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh erläutert die aufgrund der eingegangenen Anregungen überarbeitete Planung anhand der beigefügten Präsentation.

 

Ausschussmitglied Kuck stimmt positiv zu. Man müsse von den großen Grundstücken wegkommen. Grundstücke sollten auch für junge Familien finanzierbar sein. Sie bewertet das Planungsverfahren als einen sehr guten Ansatz für die Dorfentwicklung.

 

Beratendes Mitglied Schröder fragt, ob sich Veränderungen in der Erschließung ergeben und wer diese übernehme würde, denn die Revisionsschächte seien ja schon verbaut. Dies würde zur Folge haben, dass AMR auch andere Kosten tragen müsse.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh sagt, dass das Verfahren u.a. von AMR angestoßen wurde und dass diese Änderung daher berücksichtigt wurde.

 

Beratendes Mitglied Schröder fragt, ob die gesetzten Revisionsschächte versetzt werden müssen.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh sagt, dass diese nicht mehr versetzt werden müssen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: