a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die aufgrund der eingegangenen Anregungen überarbeitete Planung anhand der beigefügten Präsentation.

 

Ausschussmitglied Bruns findet diese Planung als ein gutes Beispiel für Innenverdichtung. Er stimme dem Antrag zu. Allerdings halte er den Mülltonnenstandort an der Hauptstraße sehr unglücklich. An dieser Stelle an der stark befahrenen Hauptstraße führe ein Fahrradweg entlang. Außerdem befinde sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle.

 

Ausschussmitglied Helm hat Bedenken zum Thema Brandschutz. Er fragt, ob die Straße im Falle eines Brandes für die Fahrzeuge der Feuerwehr ausgelegt sei.

 

Frau Abel entgegnet, dass es diesbezüglich keine Bedenken oder Anregungen vom Landkreis gab. Diese Straße sei wie jede andere Stichstraße auch anzusehen. Der Wendehammer habe einen Durchmesser von 16m. Da die Müllfahrzeuge dürfen nicht rückwärtsfahren wird die Straße auch nicht von diesen befahren.

 

Ausschussmitglied Teusner sagt, wie wichtig die Regenrückhaltung sei. Er erfragt, ob lediglich die festgesetzten Bäume bleiben müsse und alle anderen Bäume weichen könnten.

 

Frau Abel verweist auf die erste Satzung des ursprünglichen Bebauungsplans hin. Bei dieser Planung seien Bäume innerhalb des Planungsgebiet berücksichtigt worden. Die benachbarten und angrenzenden Bäume seien in die Untersuchung nicht mit einbezogen worden.  Die Bäume innerhalb des Planungsgebiet wurden begutachtet. Gerade entlang der Hauptstraße sollte im Hinblick auf potentiell gewerbliche Einheiten keine gewaltige Baumfront bestehen bleiben.

 

Ausschussmitglied Teusner hat aus Klimaschutzgründen bedenken bei der Entfernung von Gehölz und Vegetation und erfragt, was konkret für den Klimaschutz getan werde.

 

Frau Abel erklärt, dass der ursprüngliche Bebauungsplan 10 Jahre alt ist und dass alles Notwendige bei dieser Planung im Zuge der Innenentwicklung getan wurde, um Gehölz zu erhalten. Eine grundsätzliche Neuplanung sei aber nicht erfolgt.

 

Ausschussmitglied Teusner meint, dass Baumsicherungen und Regenrückhaltung auf Grundstücken Standard bei zukünftigen Verfahren sein sollte.

 

Beratendes Mitglied Schröder hinterfragt die Zuwegung eines Grundstückes aus Erschließungsbeitragsrecht.

 

Bürgermeister Pieper antwortet, dass es sich um eine private Erschließung handelt und daher an die Gemeinde Wiefelstede kein Beitrag zu entrichten ist. Grundsätzlich wird ein Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.

 

Beratendes Mitglied Schröder fragt, ob das ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sei.

 

Bürgermeister Pieper verneint.

 

Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende Siemen über den Beschluss der Verwaltung abstimmen:

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: