a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

Zwei Bürger demonstrieren während dieses Tagesordnungspunktes mit einem Banner gegen Repowering in Conneforde.

 

Herr Aufleger, NWP, erläutert einleitend anhand der beigefügten Präsentation das Standortkonzept. Er sagt, dass mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Lösung der Energiekrise geleistet wird. Zudem verweist Herr Aufleger auf die substantiellen Raum- und Flächenziele von Bund und Ländern. Dieses Planverfahren muss bis zum 01.02.2024 abgeschlossen sein, da sonst die Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde erlöschen und Windenergieanlage privilegierte Bauvorhaben werden. Anschließend erläutert Herr Aufleger die vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger pro Standort anhand der Präsentation

 

Ausschussmitglied Teusner sagt, dass schon viele Jahre über das Thema Wind diskutiert wurde und er sich freue, dass endlich Bewegung reinkommt. Jedoch bekundet er Sorge um die rechtliche Sicherheit. Er wäre durch einen NWZ-Artikel darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Bad Zwischenahn noch einmal grundsätzliche Anpassungen der Planungen erfolgen mussten.

 

Herr Aufleger antwortet, dass es hierbei lediglich um die Vereinheitlichung der Abstände von Windenergieanlagen zur Siedlung ging.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte wissen, ob Bad Zwischenahn nun mehr Flächen ausgewiesen hat.

 

Herr Aufleger kann dazu keine Aussage treffen, da er dort die Planung nicht begleitet.

 

Bürgermeister Pieper erwidert, dass der Planungsfokus Windenergie bei der Gemeinde Wiefelstede liegen solle.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte Rechtssicherheit. Zudem erfragt er, wie viele Windenergieanlagen an den einzelnen Standorten entstehen können.

 

Bürgermeister Pieper antwortet, die Gemeinde möchte so viele wie möglich.

 

Herr Aufleger ergänzt, dass das letztendlich die Investoren entscheiden. Aber er schätze, dass so ca. 9 Windenergieanlagen insgesamt entstehen könnten.

 

Beratendes Mitglied Schröder führt umfangreich zu dem Thema aus und erläutert den politischen entstandenen Druck. Die Gesetzeslage entwickelt sich in diesem Bereich sehr dynamisch. Es gibt viele gesetzliche Änderungen und Vorschriften, dass kaum einer noch den Überblick behalten kann. Der hohe Handlungsdruck ergibt sich aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris 2016 bei dem das sogenannte 1,5 Grad-Ziel beschlossen wurde. Daraus hat sich ein verbindliches EU- und Bundesrecht entwickelt und ein noch verbleibendes CO2-Budget kalkuliert. Das deutsche CO²-Budget sei bis 2029 aufgebraucht und wenn man bis dahin nicht einspare, müsse die Bundesrepublik Strafzahlungen in die EU-Kasse leisten. Weitere Steigerungen der Flächenziele seien demzufolge zu erwarten. Daher fordert Herr Schröder ein Bekenntnis, ob die Gemeinde Wiefelstede klimaneutral werden will oder nicht. Dies sei eine politische Entscheidung. Er unterstütze den Weg zur Klimaneutralität.

Herr Schröder berichtet, dass er Informationen zu einer Absprache bezüglich der Anlagenhöhe im Ammerland der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) habe, an die sich die Gemeinde Wiefelstede nicht halte und einfach von anderen Höhen der Windenergieanlagen ausgehe. Dies sei auch der Grund warum so wenig Fläche für Windenergie gefunden wurden. Da die Gemeinde endlich Verantwortung für die Klimaneutralität übernehmen müsse, schlägt Herr Schröder vor, die Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlung zu verringern und die Referenzhöhe auf 200 m festzulegen. Zudem stellt Herr Schröder den Antrag die vorgenommenen Abwägungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange/Bürger von einer unabhängigen Anwaltskanzlei rechtlich überprüfen zu lassen.

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Bürgermeister Pieper antwortet, dass es keinerlei Absprache der HVB diesbezüglich gab. Wiefelstede sei nicht die einzige Gemeinde im Landkreis Ammerland, die von einer Windenergieanlagenhöhe von 220 m ausgehe. Laut seinem Kenntnisstand geht die Gemeinde Apen ebenfalls von dieser Anlagenhöhe aus. Die geringen Potentialflächen seien der Siedlungsstruktur der Gemeinde geschuldet. Bürgermeister Pieper steht der Verringerung des Schutzabstandes kritisch gegenüber.

 

Beratendes Mitglied Schröder sagt, er hätte die Bestätigung von vier Gemeinden des Landkreises.

 

Herr Aufleger erklärt, dass in dem alten Windenergieerlass eine Referenzhöhe von 200 m angesetzt wurde. In dem neuen Erlass wurde diese Angabe nicht mehr berücksichtigt. Zudem würden die Investoren entscheiden, welche Windenergieanlage in welcher Höhe am jeweiligen Standort realisiert wird. Aktuell würden standardmäßig Windenergieanlagen mit einer Höhe von 240 m – 250 m verbaut werden. Die Tendenz des Anlagenwachstums steige jährlich 5m bis 10  m. Aus diesem Grund empfehle das Planungsbüro NWP ihren Auftraggebern von den aktuellen Durchschnittshöhe der verbauten WEAs auszugehen. Dies sei somit bei einer 220 m Anlagenhöhe der daraus resultierende Siedlungsabstand von 220 m.

 

Beratendes Mitglied Schröder stellt weiterhin den Antrag die Abwägung rechtlich prüfen zu lassen.

 

Ausschussmitglied Bruns steht dem Antrag kritisch gegenüber, weil man das Gesamtbild des Landkreises näher betrachten müsse und ihm sei dieser Gesamtüberblick nicht möglich.

 

Ausschussvorsitzender Siemen lässt über den Antrag von Herrn Schröder abstimmen. Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende Siemen über den Antrag der Verwaltung abstimmen.

Es ergeht mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgender Beschluss: